Auszug - Jugendarbeit an Schulen - Was passiert konkret vor Ort?  

 
 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 14.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
2065/3 Jugendarbeit an Schulen - Was passiert konkret vor Ort?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Wendt/Dr.Lehmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung BzStR Naumann:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, zunächst eine Vorbemerkung:

Das Vorläuferprogramm Schülerclubs als Teil von Jugend mit Zukunft, Sonderprogramm gegen Gewalt wurde 1994 bereits in Kooperation von den damals noch getrennten Senatsverwaltungen Jugend und Familie und Schulwesen, Berufsbildung und Sport und der neu entstandenen deutschen Kinder- und Jugendstiftung ins Leben gerufen.

Im Jahr 1994 konnten 57 Schülerclubs aus 21 Bezirken finanziell gefördert werden. Als einzige Schule aus unserem Gesamtbezirk bewarb sich damals die Johann-Peter-Hebel-Grundschule und wird seitdem gefördert. Das ungleiche Antragsverhalten in den Bezirken und die Bezirksfusion 2001 sind die wesentlichen Ursachen für die daraus resultierende ungleiche Verteilung der Schülerclubs in den Bezirken, die über den gesamten Zeitraum von 16 Jahren weitgehend unverändert blieb. Seit dem 1. Januar 2008 erfolgt die Förderung der Schülerclubs in Auftragswirtschaft gemäß § 9 Abs. 3 Punkt 2 LHO , Übertragung in besonderen Fällen, durch die Bezirksverwaltungen. Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 wurde die Förderung der Schülerclubs durch das neue Landesprogramm „Jugendarbeit an Schulen“ abgelöst. Dieses Programm wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBWF), Abteilung Jugend und Familie, mit den dort weiterhin vorhandenen Mitteln auf der Grundlage neuer Förderrichtlinien, einer neuen Mittelverteilung zwischen den Bezirken, ja nunmehr notwendigen Finanzierungsanteilen von Schulen und Jugendämtern und der beabsichtigten Einbindung in ein bezirkliches Rahmenkonzept Schule und Jugendhilfe umgesetzt.

 

Mit der neuen Mittelverteilung auf der Grundlage der Schülerinnenzahlen der Jahrgangstufen fünf bis zehn im Schuljahr 2012/13 erhöhte sich die von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellte Summe für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von lediglich 19.173 Euro in 2009 auf  103.676 Euro im Schuljahr 2010/11. Das Jugendamt stand damit im Juni kurz bevor die Schulen in die Ferien gingen, letztes Jahr, vor der schwierigen Aufgabe, in Kooperation mit der Schulaufsicht und dem Schulamt innerhalb kürzester Zeit Schulen auszuwählen, die für dieses Programm in Frage kommen und schließlich mit Schulleitungen und freien Trägern Verhandlungen zu führen. Insofern konnte bis auf den Hebel-Club das Programm letztlich erst im November 2010 starten.

 

Zu 1.

Gibt es dann auch als schriftliche Unterlage für alle Fraktionen die erbetene Übersicht, betreffend die Erwin-von-Witzleben-Grundschule, die Eosander-Schinkel-Schule in der Region 1, die Ludwig-Cauer-Grundschule in der Region 2, die Johann-Peter-Hebel-Grundschule und Katharina-Heinroth-Grundschule in der Region 4.

 

Der Einsatz einer höheren Fördersumme für die Katharina-Heinroth-Grundschule hat seinen Grund in den vom Jugendamt für dieses Programm zu erbringenden Eigenmitteln in Höhe von 5 % der von SenBWF zur Verfügung gestellten Fördermittel im Schuljahr 2010/11. Dieser Anteil erhöht sich auf 10 % im Schuljahr 2011/12 und 20 % ab dem Schuljahr 2012/13. Da das Jugendamt in der gegenwärtigen Haushaltssituation nicht in der Lage war, zusätzliche Fördermittel zu generieren, konnte das nie auf dem Weg der Umverteilung erfolgen.

Im vorliegenden Fall ist beabsichtigt, die dem Abenteuerspielplatz als Teil des Jugend- und Kulturzentrums Spirale zur Verfügung gestellte Summe um eben diese Differenz zu kürzen und damit den 5%igen Eigenanteil für das Gesamtprogramm Jugendarbeit an Schulen an dieser Stelle auszuweisen.

 

Zu 2.

Die Förderrichtlinien zum Programm Jugendarbeit an Schulen, also die ehemaligen Schülerclubmittel, datiert auf dem 25. Mai 2010, erreichten das Jugendamt im Juni 2010, so dass bis zu den Sommerferien nur ein knapper Zeithorizont zur Verfügung stand. In einem gemeinsamen Termin von Jugendamt, Schulaufsicht und Schulamt wurden Kriterien entwickelt, wie z. B. Sozialstruktur des Einzugsgebiets oder Anteil der Kinder nichtdeutscher Herkunftsprache, nach dem die Auswahl der in Frage kommenden Schulen vorgenommen wurde. Es fand keine offene Ausschreibung statt, auf die hin sich Schulen bewerben konnten. Da auch die Arbeit im Rahmen des Programms Jugendarbeit an Schulen in ein bezirkliches Rahmenkonzept zur Kooperation von Schulen und Jugendhilfe einzubinden ist, wurde die Auswahl der Schulen zunächst nur für das Schuljahr 2010/11 vorgenommen und nicht zwangsläufig als langfristig angesehen.

Nach dem nun die Musterkonzeption für ein bezirkliches Rahmenkonzept von Landesseite her vorliegt, soll das Rahmenkonzept bis zum Jahresende entwickelt werden.

 

Zu 3.

In Frage kommende Träger wurden zunächst mit den Förderrichtlinien bekannt gemacht, in denen die pädagogische, die strukturbezogene Zielbestimmung, die Zielgruppe, thematische Schwerpunkte und die Förderkriterien beschrieben sind. Den eingereichten und mit dem Jugendamt abgestimmten Konzeptionen ist gemeint, dass sie sich inhaltlich insbesondere an den Schwerpunkten der außerschulischen Jugendbildung, wie allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung der sportorientierten Jugendarbeit sowie der Förderung des interkulturellen Lernens orientieren. Jugendamt und Senatsjugendverwaltung haben gemeinsam am 16. März 2011 die Projekte besucht, sich über den derzeitigen Stand informiert und auf verschiedenen Ebenen Entwicklungsbedarf festgestellt. Bis zu den Sommerferien nun sollen notwendigen Veränderungen umgesetzt werden. Es finden darüber hinaus Kooperationsgespräche zwischen den Trägern, den Schulleitungen und dem Jugendamt statt mit dem Ziel des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung.

 

Es ist geplant für dieselben fünf Projekte Fördermittel auch für das kommende Schuljahr zu beantragen, da die Erarbeitung des bereits erwähnten Rahmenkonzepts erst jetzt beginnt, also nicht vor Beantragung für das Schuljahr 2011/12 vorliegen wird. Der Rahmenkonzeption soll mit der bisher erfolgten Projektauswahl nicht vorgegriffen werden.

 

Zu 4.

Ziel des Rahmenkonzepts Schule/Jugendhilfe ist nicht eine Integration des einen Kooperationspartners in die Strukturen und Abläufe des anderen. Es geht in dem Programm „Jugendarbeit an Schulen“ um ein eigenständiges Angebot der Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII für Schülerinnen und Schüler vor Ort.

 

Die Akzeptanz durch Schulleitung und Lehrerschaft stellt sich durchaus sehr unterschiedlich dar. Insbesondere in den Schulleitungen war das Konzept der Kooperationen zweier eigenständiger Partner Schule und Jugendhilfe, teilweise, durchaus schwer zu vermitteln. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die praktische Arbeit, ebenso wie durch die erwähnten Kooperationsgespräche, mit Unterstützung auch der regionalen Schulaufsicht eine Verbesserung der Kooperation und ein Arbeiten auf Augenhöhe erzielt werden kann.

Übrigens von den Kindern der Zielgruppe werden die Angebote vor Ort gut angenommen.

 

Zu 5.

Auch das Programm Jugendarbeit an Schulen ist Bestandteil des zu entwickelnden bezirklichen Rahmenkonzepts über das ja sowohl im Schul- wie im Jugendhilfeausschuss, ich erinnere u. a. an die gemeinsame Sitzung in der Reinhold-Otto-Grundschule, bereits ausführlich berichtet worden ist und weiter berichtet werden wird. Eine darüber hinausgehende Information im Zusammenhang mit dem bezirklichen Rahmenkonzept, das vor uns liegt, z. B. im Bezirksschulbeirat, halte ich für sinnvoll.

 

 

 

 

 

 

 
 

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