Drucksache - 1975/3  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Gerhart-Hauptmann-Anlage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
23.03.2011 
57. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.04.2011 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14.04.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens IX-60-2 (Gerhart-Hauptmann-Anlage) vorzuschlagen, wenn es dem Investor nicht bis zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses im Juni gelingt, ein neues Baukonzept vorzulegen, das beinhaltet, dass die Bedingungen aus dem Beschluss der BVV 0371/3 vollständig erfüllt sind, insbesondere der Festspielbetrieb des Hauses der Berliner Festspiele dauerhaft und einvernehmlich in mindestens dem bisherigen Umfang gesichert ist, keine Abstandsflächenunterschreitungen vorliegen und die städtebauliche Qualität des Entwurfs gesichert ist.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung am 22. Juni 2011 wurden drei Entwurfsvarianten präsentiert und im Anschluss im Hinblick auf die Abarbeitung der vorgenannten Kriterien der BVV kontrovers diskutiert. Während an den Entwürfen eine Verbesserung der städtebaulichen Qualität verzeichnet wurde, war eine umfängliche Lösung der Abstandsflächenproblematik nicht zu erkennen, da zwar die Abstandsflächen zwischen den geplanten Wohngebäuden nunmehr eingehalten werden, zum Grundstück der UdK jedoch Abstandsflächenunterschreitungen durch die geplante Wohnbebauung sowie durch den Ersatzbau der Bar jeder Vernunft verblieben. Nach weiteren Ausführungen von Investorenseite und den Betreibern des Festspielbetriebes, der KBB, war festzustellen, dass zwischen diesen Parteien keine Einigung über die geplanten Maßnahmen erzielt worden war. Weder in dieser Ausschusssitzung, noch in der BVV-Sitzung am 23. Juni 2011 ist der Auftrag an das Bezirksamt aus der DRS. Nr. 1975/3 zurückgenommen worden. Hieraus folgte im Ergebnis die Wirksamkeit der im Beschluss zur Drucksache Nr. 1975/3 enthaltenen Aufforderung, die Einstellung des Verfahrens vorzuschlagen. Der Auftrag der BVV vom 24. Januar 2008 zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens ist somit überholt.             

Das Bezirksamt hat zur entsprechenden Vorlage in seiner Sitzung am 9. August 2011 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens IX-60-2 beschlossen.              

Nach Einstellung des Bebauungsplanentwurfes IX-60-2 behält als Planungsrecht der mit Datum vom 14. April 1965 festgesetzte Bebauungsplan IX-60 seine Gültigkeit, der eine Baukörperfestsetzung der vorhandenen Hochschul- und Theaterbebauung einschließlich Parkpalette, eine Festsetzung von Teilflächen der Gerhart-Hauptmann-Anlage als öffentliche Grünfläche sowie eine Verbreiterung der Straßenverkehrs-flächen der Meierottostraße beinhaltet.              
 

Die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens IX-60-2 wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

Gleichzeitig hat sich damit die durch Beschluss des Bezirksamtes Nr. 321 vom 05.10.2010 an die BVV überwiesene Vorlage zur Beschlussfassung 1835/3 erledigt.

 

 

 

 

Monika Thiemen              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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