Drucksache - 1763/3  

 
 
Betreff: Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD 
Verfasser:Schmitt/Verrycken 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.05.2010 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
03.06.2010 
73. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
22.03.2011 
84. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
16.06.2010 
64. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
13.04.2011 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.04.2011 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.05.2011 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat am 19.05.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, auf dem Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße  nach dem Auslaufen des  Mietvertrages  für den Spielplatzladen auf dem Spielplatzgelände eine Unterbringungsmöglichkeit (z. B. Bauwagen oder ein Holzhaus) aufzustellen und die pädagogische Betreuung aufrechtzuerhalten, ggf. mit einer geringeren Personalausstattung  von  Frühjahr  bis  Herbst.  Dabei ist  auch eine  Zusammenarbeit  mit

anderen Trägern und Einrichtungen zu prüfen.

 

Sollte dies nicht  möglich sein,  wird das  Bezirksamt  aufgefordert zu  prüfen,  ob  der Abenteuerspielplatz in der Holsteinischen Straße nach Auslaufen des Mietverhältnisses der Betreuungsräume in einen öffentlichen Spielplatz umgewidmet werden kann, um so auch in Zukunft im Sozialraum 4  (Wilmersdorf-City)  für Kinder dieses  Angebot zum Spielen und Toben vorzuhalten.

 

 

Die BVV hat am 08.03.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Übertragung des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße an einen freien Träger zu prüfen mit dem Ziel, den Abenteuerspielplatz am jetzigen Ort zu erhalten.

 

Ebenfalls wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob die Angebote des Abenteuerspiel-platzes Holsteinische Straße zum Spielplatzstandort Nikolsburger Platz verlagert werden können.

 

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen,
 

1.        ob für die pädagogische Betreuung Räumlichkeiten an der Cecilien-Grundschule zur Verfügung gestellt werden können und

2.        ob  –  unter  Einbeziehung  der Schulgremien  –  eine  verstärkte  Einbindung  des Abenteuerbereichs in den gebundenen Ganztagsbetrieb erfolgen kann.

 

Dabei  muss  sichergestellt  werden, dass der Abenteuerbereich ein Angebot der Jugendförderung bleibt, d. h. er für alle Kinder bis 14 Jahre zugänglich und nutzbar ist.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

 

Zur Drucksache 1763/3:

 

Nach Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss am 07.06.2012 wurde der Spielplatzladen des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße fristgerecht zum 31.12.2012 gekündigt. Die Abteilung Stadtentwicklung hat in Aussicht gestellt, einen Bauwagen für die Unterbringung von Material auf dem Spielplatzgelände aufzustellen. Damit wird die pädagogische Betreuung und Nutzung des Abenteuerspielplatzes von Frühjahr bis Herbst ermöglicht.

 

Das besondere Charakteristikum eines Abenteuerspielplatzes besteht darin, dass er Kindern selbst  gestaltbare Erlebnisspielräume bietet, pädagogisch betreut wird und dass naturnahe  Erfahrungsbereiche, Materialien und Werkzeuge starke Anreize für vielseitige und schöpferische Aktivitäten, Spiel und Spaß, Bewegung und soziales Lernen bieten sollen. Typische Merkmale sind Hüttenbaubereiche, Feuerstellen, abwechslungsreiche Geländemodellierung und außergewöhnliche  selbstgebaute Spielgeräte. Da Abenteuerspielplätze sozialpädagogisch betreut werden, können sie Spielgeräte anbieten, die nicht den Spielgeräte-Normen unterworfen bzw. vom TÜV geprüft  sind.  Die spielerische  Herausforderung stärkt die  Geschicklichkeit und das Eigensicherungsvermögen der Kinder und verhindert dadurch das Unfallrisiko weitgehend.

 

Eine Umwidmung des  Abenteuerspielplatzes in einen öffentlichen Spielplatz wäre damit verbunden, den gesamten Platz mit seinen bisherigen Geräten und Bauten zu beräumen und einen Kinderspielplatz von Grund auf neu zu gestalten. Dies wäre mit sehr hohen Kosten verbunden und würde weitere Betreuungskosten nach sich ziehen, die der zuständigen Abteilung Stadt-entwicklung und Ordnungsangelegenheiten nicht zur Verfügung stehen.

 

Ein zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Spielplätzen im Bereich der Holsteinischen Straße besteht zudem nicht, so dass sich diese Lösung insgesamt nicht anbietet.

 

Zur Drucksache 0167/4:

 

Der vorliegende Beschluss steht in Zusammenhang mit dem KT-Beschluss Nr. 4 des Bezirksamtes zur Haushaltsplanung 2012/2013, den Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße aufzugeben und zum  31.12.2012  zum Liegenschaftsfonds Berlin zu überführen. Eine solche Aufgabe und Überführung soll einen Beitrag  dazu leisten, durch Kostenreduzierung bzw. höhere Einnahmen un-mittelbar in den Jahren 2012/2013 die enorme Deckungslücke im Haushaltsplan von 16,3 Mio. € aufzulösen. Bei einer hier angesprochenen Übertragung oder Verlagerung handelt es sich also nicht  um eine  jugendpolitisch motivierte  Entscheidung, die eine  Veränderung in der Trägerlandschaft oder Angebotsstruktur zum Ziel hat. Insofern wird der Prüfauftrag im Wesentlichen unter wirtschaftlichen/haushalterischen Gesichtspunkten gesehen.

 

1.    Prüfung einer Übertragung des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße an einen Träger der Freien Jugendhilfe mit dem Ziel, den Abenteuerspielplatz am jetzigen Ort zu erhalten:

 

Eine Übertragung des Abenteuerspielplatzes an einen Träger der Freien Jugendhilfe wäre wirtschaftlich, wenn durch die Maßnahme für die Kinder des Umfeldes das gleiche oder ein vergleichbares Angebot bei Aufwendung von weniger Haushaltsmitteln des Bezirksamts entstünde.

Dies ist zumindest kurzfristig nicht zu erwarten, da nach allen bisherigen Erfahrungen öffentlich Beschäftigte in diesen Fällen nicht zum freien Träger wechseln, so dass die Personalmittel auch nicht in Transfermitteln umgewandelt werden könnten. Vielmehr würden die Mitarbeiter/in in anderen Einrichtungen eingesetzt und Transfermittel zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine Personalkostenreduzierung und die Möglichkeit einer Umwandlung in Transfermittel würde sich erst ergeben, wenn entsprechende Stellen frei werden.

 

 

2.    Prüfung einer Verlagerung der Angebote des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße zum Spielplatzstandort Nikolsburger Platz

 

Eine Besichtigung des Spielplatzes Nikolsburger Platz machte deutlich, dass eine Verlagerung des Abenteuerspielplatzes aus der Holsteinischen Straße auf diesen Spielplatz ohne Beeinträchtigung der bisherigen Angebote nicht realisierbar ist.

 

Die  Besonderheit eines  Abenteuerspielplatzes ist bereits weiter oben ausgeführt worden. Aus diesem Grund darf außerhalb der pädagogisch betreuten Öffnungszeiten kein regulärer Zutritt gewährt werden.  Die vom  Fachbereich  Grün ohnehin  geplante  Abtrennung eines  schmalen Geländestreifens lässt aufgrund seiner Größe den Aufbau eines eigenständigen Bereichs für den ASP nicht zu. Eine Vergrößerung dieser Fläche wäre nur durch die Aufgabe und zumindest teilweise Abtragung des Rodelberges möglich. Allerdings weist der Fachbereich Grün darauf hin, dass Abenteuerspielplätze eine Mindestgröße von 4000 qm aufweisen sollen, was an diesem Standort nicht realisierbar ist.

 

In der Cecilien-Grundschule  können nach Prüfung durch das Schulamt keine  Räume für die pädagogische Betreuung zur Verfügung gestellt werden, da die Schule „aus allen Nähten platzt“. Auf der Grundlage eines von der Schule vorgestellten pädagogischen Konzepts wurde die Cecilien-Grundschule 2003 trotz der Bedenken wegen der im Gebäude nicht herstellbaren idealen Raumsituation zur gebundenen Ganztagsgrundschule umgewidmet. Mit Mitteln aus dem Bundesprogramm zur Entwicklung  von  Ganztagsschulen hat der Schulträger im historischen Schul-gebäude eine Ausgabeküche, Mensaräume, einige kleine Gruppenräume sowie die erforderlichen Personalräume geschaffen und jeden pädagogisch nutzbaren Raum für die Schulnutzung erschlossen. Zudem wurde die Freifläche, die in Doppelnutzung als Pausenhof und Schulsport-anlage genutzt wird, im Ausstattungsstandard angehoben.

 

Trotz dieser Maßnahmen besteht im Schulgebäude ein erhebliches Raumdefizit bei den anrechenbaren Unterrichts- und Gruppenräumen. Aufgrund dieser Gegebenheiten und der hohen Auslastung der Schule ist eine Raumnutzung durch Dritte für außerschulische Betreuung weder als ausschließliche Nutzung noch als Mitnutzung im Schulgebäude vorstellbar.

 

Ob und in welchem Umfang die Schule im Rahmen ihres Auftrags und ihres Schulprogramms mit dem Abenteuerspielplatz kooperieren kann, ist als innere Schulangelegenheit ausschließlich von der  Schule selbst zu entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass diese auch zukünftig eher punktuell erfolgt, wie dies in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde.

 

 

 

 

Reinhard Naumann              Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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