Drucksache - 2072/3
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert das Ordnungsamt des Bezirkes anzuweisen, dass Wildtierfütterungsverbot gem. Landesjagdgesetz Berlin zu überwachen und bei Verstößen hiergegen insbesondere Aufklärungsarbeit zu leisten. Hierbei können z. B. die von der Senatsveraltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Broschüren herangezogen werden. Bei wiederholter Feststellung von Verstößen gegen das Fütterungsverbot durch Einzelpersonen sollen dann die gesetzlich möglichen Geldbußen eingefordert werden.
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