Drucksache - 2076/3  

 
 
Betreff: Einbeziehung von Radwegen in die Fußgänger-Ampelregelung Straße des 17. Juni 135
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.04.2011 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Am 07.12.2011 zurückgezogen !

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass durch eine Einbeziehung des Radweges an der Straße des 17. Juni in Ost-West-Richtung und der Erschließungsstraße in West-Ost-Richtung vor dem Hauptgebäude der TU in die Ampelregelung für den Autoverkehr eine gefahrlose Überquerung der Straße des 17. Juni auf Höhe des Hauptgebäudes der TU Berlin möglich wird.

 

Begründung:

Die Radwege zwischen Charlottenburger Tor und Ernst-Reuter-Platz werden separat geführt. Im Gegensatz zur Straße sind die Radwege nicht in die Fußgänger-Ampelregelung auf Höhe des Hauptgebäudes der TU einbezogen. Das führt häufig zu Konflikt- und Gefahrensituationen zwischen querenden Fußgängern und Radfahrern. Dieses Problem erfordert die oben vorgeschlagene  Einbeziehung.

 


 

 
 

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