Drucksache - 2064/3
Die BVV hat am 14.04.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, dass eine rechtliche Grundlage für die Unterstützung der Arbeit der Bezirkselternausschüsse Kita im Land Berlin durch die Bezirke geschaffen wird. Diese sollte sich an den Regelungen der schulischen Gremien orientieren.
Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt.
Es wird gebeten, die beiliegende Stellungnahme der Senatsfachverwaltung vom 28.09.2011 zur Kenntnis zu nehmen.
Das Jugendamt wird den Bezirkselterausschuss auch weiterhin mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen in seiner Arbeit unterstützen und sich für eine konstruktive Zusammenarbeit einsetzen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Reinhard Naumann Elfi Jantzen Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
- Jug FT 2 – Geschäftszeichen III B 12 Bearbeitung Heidemarie Eikelmann Ziimmer 6A26 Telefon 030 90227 5585 Zentrale Intern 030 90227 50 50 9227 Fax +49 30 90227 5031
Datum 28.09.2011 Ihr Schreiben Jug FT 2 vom 11.07.2011 zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Ihrer Bitte um Prüfung einer analogen Regelung gemäß § 119 SchulG für die Bezirkselternausschüsse Kita kann nicht entsprochen werden. Bereits vor dem Inkrafttreten des ersten Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Hinsichtlich des Vergleichs mit den schulischen Gremien bitte ich Sie zu bedenken, dass der Un- Möglicherweise ist es für die Auseinandersetzung in der BW hilfreich zu wissen, dass parallel zu
Mit freundlichen Grüßen
Eikelmann <.. (
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