Drucksache - 2064/3  

 
 
Betreff: Hilfen für die Bezirkselternausschüsse Kita
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne/LINKE. 
Verfasser:Schmitt/Klose/Wuttig/Ludwig/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.04.2011 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
5. Version vom 13.12.2011

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 14.04.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der  Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, dass eine rechtliche Grundlage für die Unterstützung der Arbeit der Bezirkselternausschüsse Kita im Land Berlin durch die Bezirke geschaffen wird. Diese sollte sich an den Regelungen der schulischen Gremien orientieren.

 

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt.

 

Es wird gebeten, die beiliegende Stellungnahme der Senatsfachverwaltung vom 28.09.2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Das Jugendamt wird den Bezirkselterausschuss auch weiterhin mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen in seiner Arbeit unterstützen und sich für eine konstruktive Zusammenarbeit einsetzen.

 

Das Bezirksamt  bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

                                                                                                                                                         

 

Reinhard Naumann                                                                                                                 Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadträtin

 

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Otto-Braun-Str. 27
10178 Berlin-Mitte

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von
Berlin

Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport

 


-          Jug FT 2

Geschäftszeichen              III B 12

Bearbeitung               Heidemarie Eikelmann


Ziimmer                             6A26

Telefon                             030 90227 5585

                  Zentrale Intern                   030 90227 50 50               9227

Fax                            +49 30 90227 5031              
e Mail                             heidemarie.eikelmann
                                 


                                                                                           

              Datum               28.09.2011

Ihr Schreiben Jug FT 2 vom 11.07.2011 zum

Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
zum Thema "Hilfen für die Bezirkselternausschüsse (BEA) Kita" vom 14.04.2011

Ihrer Bitte um Prüfung einer analogen Regelung gemäß § 119 SchulG für die Bezirkselternausschüsse Kita kann nicht entsprochen werden.

Bereits vor dem Inkrafttreten des ersten Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KitaG) fanden die Bezirksel-
ternausschüsse sowie der Landeselternausschuss als Elternvertretung Unterstützung durch die Jugendämter der Bezirke sowie die für Jugend zuständige Senatsverwaltung. Weil sich deren Arbeit mangels einer gesetzlichen Grundlage ausschließlich auf die öffentlichen Kindertageseinrichtungen bezog, beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin 1995 mit dem KitaG eine rechtliche Vertretung der Eltern in allen Kindertageseinrichtungen des Landes sowie deren Beteiligung auf Bezirks- und Landesebene. Neben der Verpflichtung zur organisatorischen und finanziellen Unterstützung für den Landeselternausschuss gemäß § 15 Absatz 2 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) fördern auch die Bezirke die Bezirkselternausschüsse, z.B. indem Räume wie auch Vervielfältigungs- und Versandmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterstützung gestaltet sich in der bezirklichen Verantwortung sehr unterschiedlich und steht in einem engen Zusammenhang mit dem Engagement der Elternvertreter. Insofern bedarf es keiner weiteren rechtlichen Regelungen. Vielmehr liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Jugendamtes sowie des Jugendhilfeausschusses die Elternvertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch im Interesse einer Vernetzung zu unterstützen.

Hinsichtlich des Vergleichs mit den schulischen Gremien bitte ich Sie zu bedenken, dass der Un-
terschied zwischen Wahlfreiheit und Schulpflicht, sowie zwischen der Anzahl der Kita- und Schul-
kinder immens ist. Außerdem lässt die Trägervielfalt im Kita-Bereich, im Vergleich zur Schule keine derartige Regelung zu, zumal insbesondere im EKT-Bereich ein elterliches Engagement als Grundpfeiler unverzichtbar ist.

Möglicherweise ist es für die Auseinandersetzung in der BW hilfreich zu wissen, dass parallel zu
ihrer Erörterung dieses Thema in Form eines Antrages der CDU "Zur Kitaqualität gehört qualifizier-
te Elternarbeit - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG)" Drs. 16/4030 im Abgeordnetenhaus behandelt wird. Der Gesetzesantrag wurde an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Eikelmann


<..               (

 

 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen