Drucksache - 2077/3
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Clausewitzstr. das Radfahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung beizubehalten und hier keine verkehrlichen Veränderungen vorzunehmen.
Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten.
Begründung:
Die Clausewitzstr. ist in ihrer Beschaffenheit auch nach der veränderten Parksituation für PKWs ausreichend breit, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße gefahrlos möglich ist.
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