Drucksache - 2022/3  

 
 
Betreff: Kein Schwerlastverkehr auf dem Heckerdamm!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Dittner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2011 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten Beratung
06.04.2011 
54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.04.2011 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14. April 2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, erneut bei der Senatsverwaltung darauf zu drängen, dass der Schwerlastverkehr auf dem Heckerdamm zwischen Kurt-Schumacher-Damm und Friedrich-Olbricht-Damm verhindert wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte in einer Stellungnahme mit, dass der Heckerdamm für Schwerlasttransporte eine wichtige Zufahrt für den Westhafen darstellt. Die Transporte werden nach Einzelfallprüfung von der Senatsverwaltung genehmigt, dabei soll die Belästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner des Heckerdamms so gering wie möglich gehalten werden. Eine Alternativstrecke ist für die benötigten Tragfähigkeiten und Durchfahrtshöhen von Brücken, bzw. Straßenquerschnitten des Großraum- und Schwerlastverkehrs zum Westhafen oftmals nicht vorhanden.

 

Durch die anhaltenden umfangreichen Baumaßnahmen am Autobahndreieck Charlottenburg und im Verlauf der BAB A 100 (zur Seestraße) sind alternative Routenführungen momentan noch weiter eingeschränkt. Eine beschränkte einschlägige Nutzung des Heckerdamms lässt sich aus Sicht der Senatsverwaltung nicht vermeiden.

 

Die Lärmbelästigung durch den Schwerlastverkehr müssen ggf. über ein Lärmgutachten ermittelt und bewertet werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Darüber hinaus wird auf die VzK 2054/2 „Durchfahrtverbot für Schwerlastverkehr“ verwiesen.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                                        Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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