Drucksache - 2022/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14. April 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, erneut bei der Senatsverwaltung darauf zu drängen, dass der Schwerlastverkehr auf dem Heckerdamm zwischen Kurt-Schumacher-Damm und Friedrich-Olbricht-Damm verhindert wird.
Der BVV ist bis zum 31.05.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte in einer Stellungnahme mit, dass der Heckerdamm für Schwerlasttransporte eine wichtige Zufahrt für den Westhafen darstellt. Die Transporte werden nach Einzelfallprüfung von der Senatsverwaltung genehmigt, dabei soll die Belästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner des Heckerdamms so gering wie möglich gehalten werden. Eine Alternativstrecke ist für die benötigten Tragfähigkeiten und Durchfahrtshöhen von Brücken, bzw. Straßenquerschnitten des Großraum- und Schwerlastverkehrs zum Westhafen oftmals nicht vorhanden.
Durch die anhaltenden umfangreichen Baumaßnahmen am Autobahndreieck Charlottenburg und im Verlauf der BAB A 100 (zur Seestraße) sind alternative Routenführungen momentan noch weiter eingeschränkt. Eine beschränkte einschlägige Nutzung des Heckerdamms lässt sich aus Sicht der Senatsverwaltung nicht vermeiden.
Die Lärmbelästigung durch den Schwerlastverkehr müssen ggf. über ein Lärmgutachten ermittelt und bewertet werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Darüber hinaus wird auf die VzK 2054/2 „Durchfahrtverbot für Schwerlastverkehr“ verwiesen.
Monika Thiemen Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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