Drucksache - 2054/3  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.04.2011 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1. Bürgerfrage              Christiane Weinreich

              Büroräume in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

1.      Warum ist es vom Gesetzgeber erlaubt, große Anzahl von Wohnungen als Gewerbe zu vermieten, ohne im Gegenzug neuen Wohnraum zu schaffen?
 

2.      Ist bewusst dass der Bezirk und die Wohnqualität leiden, wenn z. B. in großen Altbauwohnungen Familien keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden können und es für Single keine Einzimmerwohnungen mehr gibt?
 

3.      Will der Senat etwas dagegen tun?
 

4.      Was kann der Senat dagegen tun?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:

 

1.      Warum ist es vom Gesetzgeber erlaubt, große Anzahl von Wohnungen als Gewerbe zu vermieten, ohne im Gegenzug neuen Wohnraum zu schaffen?

 

2.      Ist bewusst dass der Bezirk und die Wohnqualität leiden, wenn z. B. in großen Altbauwohnungen Familien keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden können und es für Single keine Einzimmerwohnungen mehr gibt?

 

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin (heute Berlin-Brandenburg) hat mit Urteil vom 13. Juni 2002 (OVG 5 B 21.01) die „Verordnung zum Verbot der Zweckbestimmung“ für unwirksam erklärt und sie rückwirkend zum 1. September 2000 außer Kraft gesetzt.

 

Begründet wurde die Entscheidung des OVG Berlin damit, dass in Berlin ein Zweckentfremdungsverbot nicht mehr nötig sei, weil es genügend freie Wohnungen gebe und somit die Versorgung mit Wohnraum durch diese Entscheidung nicht gefährdet sei.

 

Lediglich für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau besteht seitens des Bezirks weiterhin eine Zuständigkeit bzgl. zweckfremder Nutzung. Beim zuständigen Wohnungsamt können Anträge auf zweckfremde Nutzung gestellt werden, was jedoch sehr selten vorkommt, da die Zweckentfremdung grundsätzlich den Förderrichtlinien widerspricht. Einer Nutzung als Beherbergungsbetrieb wird generell nicht stattgegeben, als Arztpraxis nur dann, wenn ein Gebiet, z.B. bzgl. der Versorgung mit Kinderärzten unterversorgt ist und es keine andere Möglichkeit der Praxiseinrichtung in Gewerberäumen gibt. Derzeit liegen jedoch weder Anträge noch erlaubte Zweckentfremdungen vor.

 

Über die Umwandlung von Wohn- in Gewerberäume wird keine Statistik geführt, so dass dem Bezirk über die von der Fragestellerin geschilderte Situation keine Daten bekannt sind.

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein attraktiver Wohnbezirk, in dem auch durch Neubauten Wohnraum geschaffen und dem Wohnungsmarkt zugeführt wird.

 

Gemäß Veröffentlichung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg betrug die Zahl der geplanten neugebauten Wohnungen in 2010 in Charlottenburg-Wilmersdorf 297, geplante Wohnungen insgesamt (z.B. mit Dachgeschossausbau) 407. Im Jahr 2009 betrug die Zahl der geplanten neugebauten Wohnungen 187, geplante Wohnungen insgesamt 221.

 

Der Wohnungsbestand in Charlottenburg-Wilmersdorf ist im Vergleich des Jahres 2008 zum Jahr 2009 um 0,1 % gestiegen (190.800 per 31.12.2008, 190.976 per 31.12.2009). Eine Zahl bzw. Auswertung für das Jahr 2010 liegt beim Amt für Statistik noch nicht abschließend vor.

 

Durch eigene Grundstücksgeschäfte und Planungsverfahren fördert der Bezirk aktiv den Wohnungsneubau (z.B. auf dem bisherigen Parkplatz Zillestraße/Gierkezeile)

 

Des Weiteren wird planungsrechtlich über Bebauungspläne die Wohnnutzung in den Gebieten, die vom Gebäudebestand sowohl für Wohnnutzung als auch für gewerbliche Nutzung geeignet sind, gesichert und diese langfristig erhalten. Hiermit kann auch der Umnutzung entgegengewirkt werden, denn in diesen planungsrechtlich gesicherten Bereichen muss die Wohnnutzung überwiegen.

 

3.      Will der Senat etwas dagegen tun?

 

4.      Was kann der Senat dagegen tun?

 

Dem Bezirksamt sind bisher keine Intentionen des Senats bekannt, eine neue Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzuführen.

 

Klaus-Dieter Gröhler                            

Bezirksstadtrat

 

2. Bürgerfrage              Stephan Preuß

              Öffnungszeiten Mädchentreff D3

 

1.      Warum wurden die Öffnungszeiten des D3-Mädchentreff über Nach ohne eine vorherige Ankündigung oder Veröffentlichung für die Mädchen und Eltern dahingehend geändert, dass nun erst ab 13.30 Uhr die Freizeiteinrichtung nutzbar ist? (Die Mädchen standen vor verschlossenen Türen)
 

2.      Welche Möglichkeiten wurden geprüft, um eine personelle Entlastung im D3-Mädchentreff herbeizuführen? Ist in diesem Zusammenhang eine Nutzung des Berliner Stellenpools oder die Hinzuziehung von ABM-Kräften in Betracht gezogen worden?
 

3.      Wie ist der Stellenbesetzungsplan für den D3-Mädchentreff und sind die zugewiesenen Stellen vor besetzt? Wenn „nein“, warum nicht?
 

4.      Wie wird die Einstellung des Mittagessens unter dem Gesichtspunkt einer immer stärkeren Verbreitung von Essstörungen unter Mädchen und jungen Frauen begründet, zumal dieses Essen ohne Kosten für die öffentliche Hand zubereitet wurde?
 

5.      Wie sieht die Zukunft des D3-Mädchentreffs als einzige bezirkliche geschlechtsspezifische Mädcheneinrichtung mittelfristig (Sommerferien, neues Schuljahr) und langfristig (für die nächsten Jahre insgesamt) aus?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

3. Bürgerfrage              Christian Töpper

              Fahrradfahren in Einbahnstraßen

 

1.      Rund um den Meyerinckplatz sind Einbahnstraßen, die für Fahrradfahrer in beiden Richtungen befahrbar sind (z.B. Clausewitzstraße, Giesebrechtstraße, Sybelstraße). Angeblich soll die Möglichkeit abgeschafft werden, dass Fahrradfahrer die Straßen in beiden Richtungen befahren?
 

2.      Warum sollen die Bedingungen für Fahrradfahrer in diesem Teil Charlottenburgs deutlich verschlechtert werden?

 

3.      Warum soll Nutzung von öffentlichem Nahverkehr und Fahrrad unattraktiv gemacht werden, indem das Befahren der Giesebrechtstraße für Fahrradfahrer gegen die Einbahn verboten wird?

 

4.      Schülerinnen und Schüler der Sophie Charlotte Oberschule in der Sybelstraße, die mit dem Fahrrad aus westlicher Richtung kommen, nutzen bisher die Sybelstraße entgegen der Einbahn. Wenn das verboten wird, muss der längere - und gefährlichere Weg über den Kurfürstendamm (Linksabbiegen am Olivaer Platz, nochmaliges Linksabbiegen auf der Leibnizstraße) genommen werden.
Was ist der Sinn dieser Maßnahme?

 

5.      Es ist offenbar ein kluges Verkehrskonzept, den Fahrradfahrern in den ruhigen Straßen um den Meyerinckplatz das Fahren gegen die Einbahn zu gestatten, um damit die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad zu erhöhen. Was sind die Gründe für eine mögliche Veränderung dieses Konzeptes?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:

 

Zunächst eine wichtige Feststellung: Es geht in der derzeit geführten Diskussion nur um die Clausewitzstraße. Damit kann eine Beantwortung der Fragen 3 bis 5 entfallen.

 

Wenn man als Fahrradfahrer von Osten kommend vom Kurfürstendamm Richtung Norden fahren will, bietet sich die Giesebrechtstraße an.

Aus Richtung Westen kommend, müsste man den Mittelstreifen queren, was angesichts des Hochbeetes nicht ganz einfach wäre. Also bedeutet eine Änderung des Zweirichtungsverkehrs in der Clausewitzstraße lediglich für aus Osten kommende Radfahrer eine Verschlechterung, die nach rechts abbiegen wollen und als Ziel die Clausewitzstraße selbst haben. Hier gilt es einen Winkel von knapp 110 Grad zu bewältigen. Damit einher geht in der Tat eine Situation, die unübersichtlich sein kann. Deswegen wurde im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden am 31. März aus Gründen der Verkehrssicherheit angeregt, die Regelung für die Radfahrer zu verändern. Eine deutliche Verschlechterung für Fahrradfahrer ist also nicht vorgesehen. Da jetzt ein Antrag zum Thema vorliegt, erfolgt momentan keine Anordnung und der Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer bleibt zunächst erhalten.

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

4. Bürgerfrage              Anette Schreiber

              Fahrradfahren in Einbahnstraßen

 

1.      Warum soll das Fahrradfahren ausgerechnet in Charlottenburg behindert werden? Uns Anwohner freut es sehr, dass viele hier auf das Autofahren verzichten und Wege zur Arbeit und zum Einkaufen mit dem Fahrrad erledigen. Wenn das Befahren der Straßen in der und um die Sybelstraße gegen die Einbahnstraße verboten werden soll, müssen hier mehr Fahrradwege angelegt werden.

 

2.      Ich erinnere mich an eine Aussage eines Politikers in Düsseldorf, dessen erster Satz bei seinem Amtsantritt war "Schafft die Fahrradwege ab!" Warum? Damit wir mehr Benzin verbrauchen?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:

 

Zunächst eine wichtige Feststellung: Es geht in der derzeit geführten Diskussion nur um die Clausewitzstraße.

 

Wenn man als Fahrradfahrer von Osten kommend vom Kurfürstendamm Richtung Norden fahren will, bietet sich die Giesebrechtstraße an.

Aus Richtung Westen kommend, müsste man den Mittelstreifen queren, was angesichts des Hochbeetes nicht ganz einfach wäre. Also bedeutet eine Änderung des Zweirichtungsverkehrs in der Clausewitzstraße lediglich für aus Osten kommende Radfahrer eine Verschlechterung, die nach rechts abbiegen wollen und als Ziel die Clausewitzstraße selbst haben. Hier gilt es einen Winkel von knapp 110 Grad zu bewältigen. Damit einher geht in der Tat eine Situation, die unübersichtlich sein kann. Deswegen wurde im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden am 31. März aus Gründen der Verkehrssicherheit angeregt, die Regelung für die Radfahrer zu verändern.

 

Eine wie von Ihnen dargestellte Behinderung für Fahrradfahrer ist also nicht vorgesehen. Da jetzt ein Antrag zum Thema vorliegt, erfolgt momentan keine Anordnung und der Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer bleibt zunächst erhalten.

                                                                     

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

 

5. Bürgerfrage              Felicitas Runge

              Fahrradfahren in Einbahnstraßen

 

1.      Angeblich soll die Möglichkeit abgeschafft werden, die Einbahnstraßen rund um den Meyerinckplatz mit dem Fahrrad in beiden Richtungen zu befahren zu können. Wird dann die Möglichkeit eingeräumt, als Fahrradfahrer den Gehweg zu benutzen?

 

2.      Was tun Sie, um die Rücksichtnahme vom Autofahrer in einer Einbahnstraße dem Radfahrer gegenüber zu steigern?

 

3.      Sind die Alternativ-Routen für den Fahrradfahrer um den Meyerinckplatz ungefährlicher, als gegen die Fahrbahnrichtung zu fahren?

 

4.      Wie sieht die Realität aus: fahren die Radler trotzdem gegen die Richtung, auf dem Bürgersteig oder auf anderen gefährlicheren Straßen?

 

5.      Soll hier ein einzelner "bequemer" Anwohner Recht bekommen und Charlottenburg noch fahrradunfreundlicher werden? Oder geht es Ihnen nur um die Sicherheit der Fahrradfahrer?

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:

 

Zunächst eine wichtige Feststellung: Es geht in der derzeit geführten Diskussion nur um die Clausewitzstraße. Damit kann die Beantwortung der Frage 3 entfallen.

 

Zu Frage 1:

Nein

 

Zu Frage 2:

Hier helfen in der Tat nur Kontrollen der Polizei, das Ordnungsamt hat für den fließenden Verkehr keine Zuständigkeit.

 

Zu Frage 4:

Leider halten sich genauso wie Autofahrer auch Radfahrer nicht an alle Regeln.

 

Zu Frage 5:

Wenn man als Fahrradfahrer von Osten kommend vom Kurfürstendamm Richtung Norden fahren will, bietet sich die Giesebrechtstraße an.

Aus Richtung Westen kommend, müsste man den Mittelstreifen queren, was angesichts des Hochbeetes nicht ganz einfach wäre. Also bedeutet eine Änderung des Zweirichtungsverkehrs in der Clausewitzstraße lediglich für aus Osten kommende Radfahrer eine Verschlechterung, die nach rechts abbiegen wollen und als Ziel die Clausewitzstraße selbst haben. Hier gilt es einen Winkel von knapp 110 Grad zu bewältigen. Damit einher geht in der Tat eine Situation, die unübersichtlich sein kann. Deswegen wurde im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden am 31. März aus Gründen der Verkehrssicherheit angeregt, die Regelung für die Radfahrer zu verändern.

 

Da jetzt ein Antrag zum Thema vorliegt, erfolgt momentan keine Anordnung und der Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer bleibt zunächst erhalten.

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

6. Bürgerfrage              Stefan Luckschy

              Fahrradfahren in Einbahnstraßen

 

Soweit ich weiß, soll die Möglichkeit abgeschafft werden, dass Fahrradfahrer die Straßen rund um den Meyerinckplatz in beiden Richtungen befahren?

(Da es schrägparkenden Autofahrern schlichtweg nicht möglich ist, auf die entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrer zu achten (der Blick ist durch andere Autos in der Regel verstellt), halte ich diese Regelung für gefährlich, sowohl für die Autofahrer, als auch für die Radfahrer. Da die schrägen Parkbuchten hoffentlich nicht zur Disposition stehen, halte ich die Anregung, die Einbahnstraße Giesebrechtstr. für den "falschfahrenden" Radfahrverkehr wieder zusperren für nachvollziehbar und begrüßenswert.)

 

Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:

 

Das Bezirksamt kann in dem Text keine Frage erkennen.

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat


 

 
 

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