Drucksache - 1995/3
Die BVV hat am 14.04.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern, die Beachtung von Gender Mainstreaming, im Sportförderungsgesetz festgeschrieben wird.
Darüber hinaus sollte eine generelle Aktualisierung dieses Gesetzes erfolgen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingesetzt.
Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 17.05.2011 zur Kenntnis zu nehmen. Anlage
Monika Thiemen Reinhard Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift)
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Reinhard Naumann Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin Dienstgebäude Berlin Mitte
Tel. Durchwahl Vermittlung Fax Durchwahl (030) 90223 - 2900 (030) 90223 - 2904
www.berlin.de/sen/inneres 17. Mai2011
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf betref- Ihr Schreiben vom 3. Mai 2011, hier eingegangen am 5. Mai 2011
Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat Naumann,
Ich gehe davon aus, dass das Sportförderungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode einer inhaltlichen Prüfung unterzogen und voraussichtlich überarbeitet werden wird. Dabei wird auch geprüft werden, inwieweit es zusätzlicher Aussagen zur Gleichstellung, zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen und zu Gender Mainstreaming bedarf. Ich weise allerdings darauf hin, dass das Sportförderungsgesetz bewusst offen formuliert ist und schon jetzt einen Ansatzpunkt in § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 und 4 beinhaltet, der auch eine Berücksichtigung der Genderproblematik im Rahmen der Neufassung der Sportanlagennutzungsvorschriften - SPAN - ermöglicht hat. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Härtel
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