Drucksache - 2026/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14. April 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob am Beginn der Straße 70 in der Kurve linksseitig für die sich begegnenden Kraftfahrzeuge einen Spiegel angebracht werden kann, um die immer wiederkehrenden Gefahrensituationen nachhaltig zu entschärfen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Bei Verkehrsspiegeln handelt es sich nicht um offizielle Verkehrszeichen, es besteht somit keine Möglichkeit der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Die Abteilung Bauwesen als Straßenbaulastträger teilte mit, dass die Erprobung von Verkehrsspiegeln ergeben hat, dass diese nicht entscheidend helfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Spiegel werden beim Abbiegen kaum beachtet, stellen die Entfernung verzerrt dar und verhindern so eine realistische Einschätzung herankommender Fahrzeuge. Verkehrsspiegel befreien zudem nicht von der Verpflichtung, sich unmittelbar vor der Einfahrt in die Straße über die Verkehrslage zu informieren. Ferner entfalten sie oftmals eine Blendwirkung bei Sonnenlicht, werden durch Regen und Nebel getrübt und vereisen im Winter. Erfahrungsgemäß ist außerdem regelmäßig mit Vandalismusschäden zu rechnen. Die Erkenntnisse, die der Straßenverkehrsbehörde zu früheren Spiegelanbringungen bekannt geworden sind, bestätigen die Einschätzung des Straßenbaulastträgers. Aus den genannten Gründen werden seit geraumer Zeit keine neuen Spiegel mehr angebracht.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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