Der Ausschussvorsitzende begründet dem Ausschuss diesen Antrag.
Es folgt eine Diskussion unter den Ausschussmitgliedern.
BzStR Schworck weist daraufhin, dass es seitens des Bezirks keine Einschränkungen bzw. Auflagen gibt. Es müsse lediglich der Antrag seitens der Marktbetreiberin gestellt werden.
Um den allgemeinen Ablauf zu verkürzen, schlägt BzStR Schworck vor, sich zeitnah mit der Marktbetreiberin zu treffen.
BV Dittmar schlägt ebenfalls vor den Antrag zunächst zurück zu stellen, im Hinblick darauf, diesen Antrag durch Verwaltungshandeln erledigen zu lassen.
Der Antrag wird mit Zustimmung der Ausschussmitglieder zurückgestellt.
Gegen Ende der Sitzung erscheint die Marktbetreiberin, die kurz ihr Anliegen schildert.
BzStR Schworck empfiehlt ihr, bei der zuständigen Sachbearbeiterin einen Antrag (bezüglich ihrer gewünschten Marktzeitänderung) zu stellen.