Drucksache - 0543/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.02.2013 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich in Abstimmung mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bei der zuständigen Senatsdienststelle (VLB) dafür einzusetzen, dass in der Laubacher Straße im Bereich der Ruppin-Grundschule in der Zeit von 7-17 Uhr Tempo 30 angeordnet wird. Zusätzlich wird mit dem Verkehrsschild Zeichen 136 (Kinder) gemäß § 40 Absatz 6 der StVO in beiden Fahrtrichtungen gesondert darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder die Fahrbahn häufig queren. Weiterhin soll an der südlichen Seite der Fehlerstraße ein Fußgängerüberweg (Zebra- streifen) über die Laubacher Straße angelegt werden. Zusätzlich wird das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gebeten zu prüfen, ob sog. Dialogdisplays an beiden Richtungsfahrbahnen der Laubacher Straße im Bereich der Schule aufgestellt werden können.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschlusses an die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und von dort mit Schreiben vom 13. November 2014 folgende Antwort erhalten:
„Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat einen gleichen Antrag gestellt, der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beantwortet wurde: „Die Laubacher Straße zwischen Detmolder Straße und Wiesbadener Straße ist eine Hauptverkehrsstraße der Stufe III des StEP Verkehr. Ruhender Verkehr ist durch halbseitiges Gehwegparken zugelassen. Dem Fließverkehr steht ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Der Knoten Laubacher Straße / Offenbacher Straße ist durch eine Fußgänger LSA mit Sofortanforderung gesichert.
Die Ruppin-Grundschule hat ihren Eingang in der Offenbacher Straße, welche sich im Nebennetz befindet. Es gibt keine Erschließung der Schule zur Laubacher Straße. Das Schulgelände ist durch eine Backsteinmauer bzw. einen Erdwall und einen Zaun vom Gehwegbereich der Laubacher Straße getrennt. Im nördlichen Abflussraum der LSA befindet sich eine Ladezone, welche u. a. von Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, genutzt wird.
Die Vor-Ort-Beobachtungen ergaben weiter, dass die Grundschüler stets die LSA zum Queren der Straße nutzten. Aufgrund der Sofortanforderung entstehen auch keine längeren Wartezeiten für Fußgänger. Konflikte oder gar Gefährdungen der Schulkinder konnten nicht festgestellt werden. Kritische Situationen entstanden gelegentlich durch die Ungeduld der Auto- und Radfahrenden, wenn ein Auto in zweiter Reihe hielt. Auffällig schnelle Fahrgeschwindigkeiten konnten ebenfalls nicht beobachtet werden.
Im Anschluss an diese Mitteilung durch die Verkehrslenkung Berlin hat sich das Bezirksamt erneut an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gewandt und um einen aktuellen Sachstand zu der im Betreff genannten Drucksache gebeten.
Der zuständige Bezirksstadtrat hat hierzu folgendes mitgeteilt:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gegenüber den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass der Straßenzug Laubacher-/Massmann-/Lepsiusstraße zwischen Detmolder Straße und Schildhornstraße durchgängig nur noch mit Tempo 30 befahren werden darf.“
Die Position wird vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt. Bevor ich mich an die zuständige Senatsverwaltung wende, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Position zu dieser Fragestellung mitteilen würden.
Der Antrag 0516/4 „Verkehrssicherheit im Bereich der Ruppig-Grundschule verbessern“ vom 21. Februar 2013, der sich nur auf Maßnahmen im Bereich der Laubacher Straße bezog, wurde zurückgezogen und durch den neuen Beschluss ersetzt.“
Das Bezirksamt wäre für ein Votum zu dem neu gefassten Beschluss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf in dieser Angelegenheit sehr dankbar.
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