Drucksache - 1396/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Hierfür sind geeignete Möglichkeiten zu prüfen, und dem Ausschuss für Kultur und Bildung vor der Sitzung am 2. April 2015 vorzulegen.
Begründung: Auf die mündliche Anfrage zum Jubiläum in der BVV am 21. Januar 2015 teilte das Bezirksamt mit, dass weder der Bezirk Tempelhof-Schöneberg, noch das Land Berlin beabsichtigen, an den 65. Jahrestag der feierlichen Einweihung der Freiheitsglocke zu erinnern. Das wäre der Geschichte, der Bedeutung und der Botschaft der Freiheitsglocke nicht angemessen. Am 24. Oktober 1950, dem Tag der Vereinten Nationen, ertönte die Freiheitsglocke im Rathaus Schöneberg zum ersten Mal. Sie ist Ausdruck und Sinnbild der deutsch-amerikanischen Freundschaft und ein Kulturgut von internationaler Bedeutung. „Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde des einzelnen Menschen. Ich glaube, dass allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich schwöre, der Aggression und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo immer sie auf Erden auftreten werden“, so lautet der Text der Freiheitserklärung, welche sich auf den Bögen der amerikanischen Unterschriftenaktion findet. Diese Freiheitserklärung ist von ungebrochener Aktualität.
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