Drucksache - 1391/XIX  

 
 
Betreff: Planung zum Grünzug Wannseebahngraben zügig umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
28.09.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.02.2015 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Maßnahme Schöneberger Schleife, Teilbereich „Grünzug Wannseebahngraben“ zur Vermeidung von irreparablen und erheblichen Fördermittelverlusten und zur zügigen Verbesserung des Nord-Süd-Radverkehrs in der vom Bezirksamt vorgesehen Variante umzusetzen. Die notwendigen Rodungsarbeiten sind vor Beginn der Vegetationsperiode bis zum 28.02.2015 umzusetzen.

 

Die als Einwohnerantrag eingebrachten Forderungen (Drucksache 1319/XIX) lauten:

 

„Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wird ersucht,

  1.                   die vorhandene Vegetation im Grünzug Wannseebahngraben

           (Bereich des Bebauungsplans 7-69) zu erhalten,

  1.                   eine modifizierte Planungsvariante I umzusetzen;
  2.                   weitere Bürgerbeteiligung bei der Ausarbeitung der Modifikation sowie bei

            deren Durchführung zuzulassen.“

 

Diese Forderungen werden zur Vermeidung eines nachhaltigen Schadens für den Bezirk zugleich mit diesem Beschluss abgelehnt. Eine weitere Ausschussberatung der Drucksache 1319/XIX erfolgt nicht (vgl. GO-Antrag zur Drucksache 1319/XIX).

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hält weiterhin an der Umsetzung der Maßnahme Schöneberger Schleife, Teilbereich „Grünzug Wannseebahngraben“ fest.

 

In der am 29.01.2015 stattgefundenen Einwohnerversammlung der BVV haben sich keine neuen Erkenntnisse zur vorliegenden Planung ergeben. Das vom Fachbereich Grünflächen beauftragte Planungsbüro hat die notwendigen Bauplanungsunterlagen (BPU) für den 1. und 2. Bauabschnitt (BA) fertigstellt. Diese liegt für den 1. BA  derzeit der zuständigen Stelle bei der Senatsverwaltung für Standentwicklung und Umwelt zur Prüfung vor.  Aufgrund von regelmäßigen Kontakten steht die Prüfung kurz vor dem Abschluss. Mit Abschluss der BPU-Prüfung ist die Gesamtfinanzierung für das Gesamtbauvorhaben in den einzelnen Jahrestranchen abgesichert.

 

Parallel hat das beauftragte Planungsbüro an der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für eine öffentliche Ausschreibung  gearbeitet. Mit Vorliegen des Prüfungsergebnisses der BPU kann unverzüglich die Ausschreibung zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme für den 1. BA auf den Weg gebracht werden. Es ist bisher vorgesehen, dass mit der Maßnahme ab Anfang Oktober d.J. begonnen werden soll. Hierzu stehen für das Jahr 2015 insgesamt für Planungs- und Bauarbeiten 525 T€ zur Verfügung.

 

Die erforderliche Fällung von Bäumen im Frühjahr dieses Jahres, als vorbereitende Arbeiten zur Baumaßnahme, konnte auf Grund eines Antrages auf vorläufigem Rechtsschutzersuchens bei dem Verwaltungsgericht nicht umgesetzt werden.

Dem Verwaltungsgericht liegen in der Zwischenzeit, wie vom Antragsteller gefordert, die notwendigen Unterlagen  zur Waldeigenschaft der Fläche, dem naturschutzrechtlichen Zugriffsverbot (Artenschutz) im Rahmen der Baumfällung und zur naturschutzrechtlichen Eingriffsreglung in Form von Stellungnahmen bzw. Gutachten vor.

 

Aus Sicht der Fachabteilung liegen alle Voraussetzungen vor, um ab dem Oktober d.J. mit den Bautätigkeiten zu beginnen und die für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel zu verausgaben, sofern das Verwaltungsgericht einen Beschluss auf vorläufigen Rechtsschutz für nicht begründet hält.

 

 

 
 

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