Drucksache - 1400/XIX  

 
 
Betreff: Keine zusätzlichen Aufgaben ohne mehr Personal für die Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die Dezernentin der Abteilung Bildung, Kultur und Sport hat sich am 24. März 2015 an die Senatsbildungsverwaltung gewandt und um Beantwortung zu dem im Beschluss formulierten Anliegen gebeten. Mit Schreiben vom 12.6.2015 hat der Projektleiter Inklusion -Herr Dobe- folgendes mitgeteilt:

 

„…Aus dem Wortlaut des Beschlusses lässt sich nicht genau erkennen, was unter „inklusiver Unterricht“ verstanden wird. Dies ergibt sich erst aus der Begründung zum Antrag. Hier wird deutlich, dass der Begriff „inklusive Unterrichtung“ sich allein auf die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf bezieht. Auch wird aus dem Antrag nicht deutlich, worin die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg den Unterschied zwischen „Integration“ und „Inklusion“ sieht. In dem Beschluss wird auch nicht dargestellt, welche Berufsgruppen mit „erforderliche(s) Personal“ gemeint sind. Insofern bezieht sich die folgende Stellungnahme auf die aktuelle Personalsituation im Bereich der sonderpädagogischen Integration.

 

Für die Integration von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schulstufen, -arten und Klassenstufen erhalten auch im laufenden wie im kommenden Schuljahr die Schulen eine schülerbezogene Zusatzausstattung mit Lehrkräften, deren Höhe in der Anlage 2 der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab Schuljahr 2014/15 vom 20.10.2014 (VV 11/2014) geregelt ist. Die Zumessung erfolgte für die Integration im Rahmen der vom Senat in den Richtlinien zur Regierungspolitik beschlossenen Höhe von Vollzeitstellen für die gesamte sonderpädagogische Förderung. Im Gegensatz dazu erfolgt die Ausstattung der Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf immer bedarfsgerecht.

 

Auch für das sonstige pädagogische Personal erhalten die integrativ arbeitenden Schulen auf Antrag und nach Feststellung des Bedarfs durch die regionale Schulaufsicht eine Zusatzausstattung bei den Erzieherinnen und Erziehern, deren Höhe in den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Erzieher/innen und Sozialarbeite/innen, Pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuer/innen an öffentlichen allgemein bildenden  Schulen und Internaten ab Schuljahr 2014/15 vom 24.06.2014 (VV 8/2014) geregelt ist. Die Ausstattung erfolgt bedarfsgerecht.

 

Da die Zahl der der vorhandenen Vollzeitstellen von Lehrkräften für die sonderpädagogische Förderung nicht mehr ausreichte, um den Bedarf an Lehrkräften gemäß Anlage 2 der VV11/2014 zu decken, hat der Senat von Berlin mit der Vorlage des Nachtragshaushalts für das Jahr 2015 beschlossen, die Zahl der Vollzeitstellen für die Integration  zum 1.2.2015 um 120 Vollzeitstellen und zum 1.8.2015 um weitere 120 Vollzeitstellen zu erhöhen. Damit kann der im Schuljahr 2014/15 festgestellte Bedarf an Lehrkräftestunden für die sonderpädagogische Förderung in der Integration nahezu vollständig gedeckt werden.

 

Im Rahmen der Entwicklung der inklusiven Schule in Berlin, die nicht nur die Gruppe der

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf betrifft, werden die notwendigen Personal- und Sachmittel bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2016/17 angemeldet. Dies erfolgt auf der Basis bereits erarbeiteter Konzepte z.B. für die Einrichtung von Beratungs- und Unterstützungszentren für inklusive Pädagogik, Qualifizierungsmaßnahmen für die Leitungskräfte sowie das pädagogische Personal und inklusive Schwerpunktschulen.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist der Überzeugung, dass mit dem vorhandenen und dem vorgesehenen Personal die Entwicklung der inklusiven Schule auf einem guten Weg ist.“

 

 
 

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