Drucksache - 1126/XIX  

 
 
Betreff: Denkzeichen Kohlenhandlung Julius und Annedore Leber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bildung und KulturBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache mit:

 

In einem Schreiben vom 3.7.2014 wurde dem Regierenden Bürgermeister - Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten das Anliegen der BVV mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten, wie hier weiter zu verfahren sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der zeitlichen Befristung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel (bis Ende 2014) gemäß der A-Bau dringender Handlungsbedarf geboten ist, der kurzfristige Entscheidungen sowohl auf bezirks- und landespolitischer als auch auf Verwaltungsebene notwendig macht.

 

In seinem Antwortschreiben vom 6.10.2014 antwortete Staatssekretär Tim Renner wie folgt:

 

„In der Angelegenheit, in der es seit geraumer Zeit Gespräche zwischen unseren Häusern gibt, haben Sie - u.a. im Ergebnis der jüngsten Unterredung mit Herrn Rehders - um eine Antwort gebeten; dem will ich gerne nachkommen.

Das Ergebnis des bezirklichen Kunstwettbewerbs ist aus unserer Sicht weder fachlich noch formal zu beanstanden. Die inhaltliche Kritik der Initiative: Zerstörung des authentischen Ortes durch die Künstlerin überzeugt nicht, da sie - wie das bauhistorische Gutachten des Kulturamtes zeigt - von den historischen Fakten nicht gestützt wird.

 

Die fachlichen Empfehlungen des BAK hat das Bezirksamt umgesetzt (s. Schreiben v. 23.1.2014). Im Ergebnis dessen hat Ihr Bezirk vorgeschlagen, die Künstlerin mit der Überarbeitung ihres Entwurfs im Hinblick auf die Ergebnisse der bauhistorischen Recherche zu beauftragen. Ziel wäre nunmehr, den Entwurf um historische Informationen zum Ort zu ergänzen. Mit einem solchen Kompromiss wäre aus unserer Sicht den divergierenden Interessen und vorgebrachten Argumenten angemessen Rechnung getragen. Die Skzl-Kultur hatte signalisiert, diese Überarbeitung in 2014 mit bis zu 20T€ zu unterstützen.

 

Ausgeschlossen ist es jedoch, einen neuen Wettbewerb in der Regie der SKzl-Kultur durchzuführen. Hierfür müsste eine neue Aufgabe gestellt werden. Eine neue Aufgabe ist aber offensichtlich von den Kritikern nicht gewünscht, sondern lediglich ein anderes Ergebnis. Es ist jedoch in der Konsequenz nicht möglich, durch eine erneute Auslobung des letztlich gleichen Wettbewerbs und die Prämierung eines - gestatten Sie mir diese Formulierung -  genehmeren Entwurfs die Realisierung des Siegerentwurfs zu verhindern. Ein solches Vorgehen kann die SKzl-Kultur weder aus kulturpolitischer Sicht, noch aus Gründen der Wettbewerbskultur unterstützen. Zur Entscheidung stehen nur zwei Optionen: Die Realisierung des bestehenden Siegerentwurfs oder dessen Nicht-Realisierung. Darüber ist eine Entscheidung auf bezirklicher Ebene herbeizuführen.“

 

 

 
 

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