Drucksache - 1196/XIX  

 
 
Betreff: Busverkehr auf dem Werner-Voß-Damm beschleunigen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2014 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag mit Änderungen aus ÄR
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.09.14 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob mit der Zielstellung der Beschleunigung des ÖPNV im Bereich des Werner-Voß-Damms, im einspurigen Bereich zwischen Hessenring und Bahnhof Südkreuz, zusätzliche Ausweichflächen für den 2-Richtungs-Verkehr zu schaffen sind. Zur Entwicklung einer bedarfsgerechten Lösung (z.B. Ausweitung von Halteverboten) ist die Abstimmung mit der BVG zu führen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den ÖPNV liegt bei der VLB. Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde ist zwar zuständig, wenn es um die Aufstellung von Haltverboten (also damit den ruhenden Verkehr) geht; die VLB kann jedoch, wenn erforderlich, alle notwendigen Anordnungen treffen (so auch die Aufstellung von Haltverboten für eine Beschleunigung des ÖPNV).

 

Die Örtlichkeit wurde durch die Straßenverkehrsbehörde in einem Ortstermin überprüft.

 

Dabei wurde festgestellt, dass der Individualverkehr zwischen Boelckestraße und General-Pape-Straße nur sehr gering war.  In diesem Bereich gibt es überdies mehrere Stellen, die als Ausweichstellen genutzt werden können:

 

-              Haltestellenbereich am Bäumerplan und gegenüberliegende Haltestelle,

-              Werner-Voß-Damm 24 – 41 durch absolutes Haltverbot,

-              Haltestellenbereich vor Gontermannstraße und die Haltestelle gegenüber / hinter der Hoeppnerstraße,

-              Hausnummer 54, durch absolutes Haltverbot aufgeweitete Grundstückseinfahrt (als Ausweichstelle konzipiert),

-              Hausnummer 56 (Fahrtrichtung Hoeppnerstr.), durch absolutes Haltverbot aufgeweitete Grundstückseinfahrt

-              Hausnummer 62 (Fahrtrichtung Südkreuz), durch absolutes Haltverbot,

-              vor der General-Pape-Straße, beidseitig absolutes Haltverbot auf einer Länge von etwa 40 m.

 

Konkret beobachtet wurde der Ablauf dort stattfindenden Begegnungsverkehrs von Bussen: Zwischen den Hausnummern 24 und 41 gibt es eine Ausweichstelle, die durch ein absolutes Haltverbot (Z. 283 StVO) geschaffen wurde. Der Richtung Südkreuz fahrende Bus hielt an, als er einen entgegenkommenden Bus an der Haltestelle hinter der Hoeppnerstraße stehen sah und konnte aufgrund von Zeichengebung seine Fahrt fortsetzen. Der andere Bus blieb so lange an der Haltestelle stehen – eine problematische Verkehrssituation konnte dabei nicht festgestellt werden.

 

Beschwerden hinsichtlich Behinderungen liegen der Straßenverkehrsbehörde bislang auch nicht vor.          

 

Aufgrund der vorhandenen Ausweichmöglichkeiten erscheint der Straßenverkehrsbehörde die Wegnahme von Parkraum und damit eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Parkplatzmangels nicht erforderlich.

 

 

 

 
 

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