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Mehrheitsbeschluss: - Der vorgelegte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE vom 11.08.2014 mit Deckblatt vom 21.01.2015 nebst Begründung und Abwägung (Anlage 2) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 3) zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE wird beschlossen.
- Die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben Geisbergstraße 6-9, Ecke Welserstraße 14 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-40VE wird beschlossen.
- Der abgeschlossenen Durchführungsvertrag (Anlage 4) und den Vorhabenplan (Anlage 5) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-40VE wird zur Kenntnis genommen..
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