Drucksache - 1402/XIX  

 
 
Betreff: Flughafengebäude - Bezirk nicht weiter außen vor lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft Beratung
25.06.2015 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft      
Ausschuss für Wirtschaft Kenntnisnahme
23.02.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Wirtschaft Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 15.07.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei dem für das Flughafengebäude zuständigen Tempelhof Projekt und bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung regelmäßig über den Fortschritt und über die beabsichtigten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Kreativzentrum stehen, informiert werden. Die Unterrichtung soll jährlich über den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft erfolgen, ein erster Bericht soll bis zum 30. Juni vorliegen und sich mit den geplanten Maßnahmen des Gebäudeteiles H2rund (ehemaliges Offiziershotel) befassen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Wie von der Bezirksversammlung empfohlen, hat sich das Bezirksamt sowohl an die Tempelhof Projekt GmbH als auch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Von der Tempelhof Projekt GmbH erhielt das Bezirksamt folgende Nachricht:

 

„Wir nehmen Bezug auf Ihr vorgenanntes Schreiben an die Tempelhof Projekt GmbH sowie an Herrn Weiser von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, mit dem Sie zum Stand des Investorenverfahrens zum Bauteil H2rund bzw. den Planungen für das dortige Kreativzentrum nachfragen. Bei der Beantwortung Ihres Anschreibens haben wir uns bereits mit Herrn Weiser abgestimmt, so dass wir um Verständnis bitten, dass kein weiteres Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu erwarten ist.

 

Wir freuen uns über das Interesse des Bezirkes an den Entwicklungen des Flughafens Tempelhof und möchten auf diesem Weg anbieten, dass wir interessierte Kollegen aus Ihrem Haus bzw. Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung gerne im Rahmen einer Führung vor Ort detaillierter zum Bauteil und dem Verfahren informieren.

 

Zum aktuellen Stand des Verfahrens lässt sich mitteilen, dass wir im Frühjahr 2014 von unserem Aufsichtsrat damit beauftragt wurden, einen privaten Betreiber zu finden, der im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages die gesamte Herrichtung sowie den Betrieb des Bauteils H2rund übernimmt. Die Vergabe dieses Erbbaurechtes wurde dabei als Konzeptverfahren vorgegeben, d. h. dass nicht allein die wirtschaftlichen Eckdaten, sondern in erster Linie das Nutzungskonzept für das Bauteil bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt werden sollen.

 

Da mit dem Erbbaurecht auch eine Baukonzession verbunden ist, die mit einem geschätzten Bauvolumen von ca. 12 Mio. € im Oberschwellenbereich liegt, musste das Verfahren europaweit ausgeschrieben werden. Im August 2014 wurde das Verfahren dementsprechend veröffentlicht und dabei zweistufig gestaltet, d. h. die Bieter mussten sich zunächst im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes präqualifizieren. Von den zehn eingegangenen Bewerbungen wurden acht Bieter als geeignet eingestuft.

 

Vor der sich anschließenden Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots wurden u. a. folgende Rahmenbedingungen für das Verfahren festgelegt:

 

  • der Bieter hat einen Erbbauzins als Angebotspreis in Höhe von mindestens 40.000 € anzubieten, da dieser Mindestbetrag dem Wert entspricht, der sich aus einem im Vorfeld erstellten Verkehrswertgutachten i. V. m. den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung zur Vergabe eines Erbbaurechtes ableiten lässt,

 

  • der Bieter hat eine Laufzeit für das Erbbaurecht von mindestens 40 Jahren anzubieten, da Erbpachtmodelle ab dieser Laufzeit der Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin bedürfen, dessen Befassung nicht umgangen werden soll,

 

  • der Bieter hat ein Sanierungskonzept, bestehend aus einem Planungs-, Finanzierungs- und Realisierungskonzept vorzulegen und

 

  • der Bieter hat ein Nutzungs- und Erschließungsmodell vorzulegen, wobei ein möglichst hoher Anteil der Nutzer den Branchen der Kreativwirtschaft gemäß Definition der Wirtschaftsministerkonferenz entsprechen muss,

 

  • der Bieter hat ein Sicherheitenmodell vorzulegen

 

Davon gehen der Angebotspreis und die Laufzeit gemeinsam zu 30%, das Sanierungskonzept zu 20%, das Nutzungs- und Erschließungsmodell zu 40% und das Sicherheitenmodell zu 10% in die spätere Auswertung der Angebote ein.

 

Im Dezember 2015 wurden die Unterlagen zur Angebotsaufforderung versendet. Zum Ablauf der Angebotsfrist Ende Februar 2016 sind insgesamt drei Angebote eingegangen. Aktuell werden mit sämtlichen Bietern Verhandlungen geführt. In diesem Rahmen erhalten die Unternehmen die Gelegenheit ihr Konzept zu präsentieren. Anschließend wird eine Diskussionsrunde durchgeführt in der noch mal gezielt Fragen, insbesondere im Hinblick auf das Konzept, die vorgesehenen baulichen Maßnahmen sowie das Finanzierungs- und Sicherheitenmodell, erörtert werden können. Die spätere Bewertung der Angebote wird eine Jury vornehmen, die sich aus sämtlichen im Aufsichtsrat der Tempelhof Projekt GmbH vertretenen Verwaltungen, d. h. der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammensetzt.

 

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir auf die Bieter und die vorgesehenen Konzepte nicht im Detail eingehen können. Derzeit ist davon auszugehen, dass sämtliche verbliebenen Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert werden. Nach dessen Auswertung wird sich eine zweite Verhandlungsrunde anschließen und das Verfahren ggfs. auf zwei bevorzugte Bieter reduziert. Der Zeitplan sieht vor, dass im Dezember dem Aufsichtsrat sowie dem Abgeordnetenhaus von Berlin ein Vergabevorschlag unterbreitet werden kann.

 

Wir hoffen, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Sollten noch Punkte offengeblieben sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder erörtern diese vor Ort. Bitte geben Sie uns bei Interesse an einem Besichtigungstermin einen entsprechenden Hinweis.“

 

 
 

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