Auszug - Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz - Grünzug "Wannseebahngraben / B 7-69"  

 
 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 18.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1319/XIX Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz - Grünzug "Wannseebahngraben / B 7-69"
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
 
Beschluss


Die Vorsteherin bietet der anwesenden Kontaktperson der Antragsteller, Frau Jochum, an von ihrem Rederecht zum Einwohnerantrag Gebrauch zu machen.

Frau Jochum erklärt, sie möchte keinen Gebrauch vom Rederecht machen.

 

BV Oltmann stellt, vor Eintritt in die Beratung, einen Antrag zur Geschäftsordnung und bittet das Bezirksamt nochmals um Darstellung des Sachverhaltes.

Es gibt keinen Widerspruch.

Das Bezirksamt schildert den Sachstand.

 

Beratungsbeiträge: BzStR Krüger, BzStR Schworck, BV Rimmler, BzBm’in Schöttler, BV Oltmann, Seltz, Ickes, Olschewski, Wissel, Hauschild, Kühne, Rauchfuß, Steuckardt, Franz, Heiß, Gindra und Giese

 

Der Einwohnerantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 
 

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