Drucksache - 1137/XIX  

 
 
Betreff: Jugendhilfeplan für Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
25.06.2014 
33. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Jugendhilfeausschuss Beratung
24.09.2014 
35. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
22.10.2014 
36. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
26.11.2014 
37. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
28.01.2015 
39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
28.10.2015 
49. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
27.01.2016 
51. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 10.06.2014
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1137_XIX Anlage

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.02.2015 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Jugendhilfeplanung nach § 41 AG KJHG § 80 SGB VIII zu erstellen und Jugendhilfeausschuss und der BVV vorzulegen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Jugendamt hat ein Rahmenkonzept zur Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 41 AG KJHG und § 80 SGB VIII erarbeitet und dem Jugendhilfeausschuss im Oktober 2015 vorgestellt (s.a. Anlage). Es handelt sich dabei um einen integrativen, partizipativen und sozialraumbezogenen Prozess, der regelmäßig (alle 2 Jahre) durchgeführt werden soll. Es ist geplant den Prozess im März 2016 mit der Entwicklung von Leitlinien für die Jugendhilfe in Tempelhof-Schöneberg zu starten. Die Leitlinien werden gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes entwickelt, sie sollen den Rahmen für die zukünftige Jugendhilfeplanung vorgeben.

 

Wir bitten diese Drucksache somit als erledigt anzusehen.

 

 

 

 
 

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