Drucksache - 1137/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.02.2015 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Jugendhilfeplanung nach § 41 AG KJHG § 80 SGB VIII zu erstellen und Jugendhilfeausschuss und der BVV vorzulegen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Jugendamt hat ein Rahmenkonzept zur Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 41 AG KJHG und § 80 SGB VIII erarbeitet und dem Jugendhilfeausschuss im Oktober 2015 vorgestellt (s.a. Anlage). Es handelt sich dabei um einen integrativen, partizipativen und sozialraumbezogenen Prozess, der regelmäßig (alle 2 Jahre) durchgeführt werden soll. Es ist geplant den Prozess im März 2016 mit der Entwicklung von Leitlinien für die Jugendhilfe in Tempelhof-Schöneberg zu starten. Die Leitlinien werden gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes entwickelt, sie sollen den Rahmen für die zukünftige Jugendhilfeplanung vorgeben.
Wir bitten diese Drucksache somit als erledigt anzusehen.
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