Drucksache - 1260/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.02.2015 folgenden Beschluss:
Die BVV begrüßt das hervorragende Abschneiden des Bezirks in Zusammenarbeit mit dem Senat im Zeitraum 2012/13 bei der Sicherung der Straßenbäume im Bezirk (Baumbilanz). Sie ersucht das Bezirksamt, sich beim Senat für die Fortsetzung der Stadtbaumkampagne für den Zeitraum 2014/15 einzusetzen. Sie ersucht das Bezirksamt weiterhin, auch für den Zeitraum 2014/15 dort einen Schwerpunkt der bezirklichen Grünmaßnahmen zu setzen und sicher zu stellen, dass auch in diesem Zeitraum die Anzahl der gefällten Bäume durch Neupflanzungen ersetzt wird.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Bei den Jahren 2012/2013 handelte es sich, was die Anzahl von Neupflanzungen von Straßenbäumen betraf, um eine Ausnahmeperiode. Neben den Bäumen, die 2013 über die Stadtbaumkampagne und durch bezirkseigene Pflanzungen gesetzt worden sind, sind zusätzlich über 100 Straßenbäume als Ausgleichsmaßnahme für den Ausbau des Kirchainer Damms von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz in Eigenregie gepflanzt worden. Die Stadtbaumkampagne läuft derzeit weiter. In Abstimmung mit allen anderen Bezirken und der Senatsverwaltung ist der Bezirk Tempelhof-Schöneberg für das Frühjahr 2016 vorgesehen. Derzeit laufen dafür die Vorbereitungen und die Prüfungen der Baumstandorte. Mit den vorhandenen personellen Kapazitäten sind pro Jahr maximal 150 - 200 Baumpflanzungen, was Vorbereitung, Bauleitung, Pflegekontrollen, Datenerfassungen usw. betrifft, leistbar. Die Anzahl der bezirkseigenen Baumpflanzungen ist ebenfalls abhängig von den eingenommenen Ausgleichszahlungen des Umwelt- und Natuschutzamtes, welche zweckgebunden für Baumpflanzungen ausgegebenen werden. So ist für diesen Herbst vorgesehen, aus den vorhandenen Ausgleichsgeldern ca. 80 Bäume zu pflanzen. Aus den Mitteln der baulichen Unterhaltung für Grün- und Freiflächen sind Baumpflanzungen nicht finanzierbar, da das gesamte Budget u.a. für die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht und für die Pflegevergabe aufgewendet werden muss. |
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