Drucksache - 1401/XIX  

 
 
Betreff: Verlängerung Halteverbot Tauernallee Ecke Mariendorfer Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.02.2015 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, das Halteverbot auf der nördlichen Seite der Tauernallee vor der Einmündung in den Mariendorfer Damm morgens und nachmittags um eine Stunde zu verlängern.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt Tempelhof –Schöneberg hat sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und hat folgende Antwort erhalten.

 

„Mit Schreiben vom 08.02.2017 baten Sie im Zusammenhang mit der Drucksache 1401/XIX Ihrer BVV um Prüfung einer zeitlichen Verlängerung des absoluten Haltverbots auf der nördlichen Seite der Tauernallee vor der Einmündung in den Mariendorfer Damm, da der Verkehr auch vor 8.00 Uhr sowie nach 18.00 Uhr so stark sei, dass es zu Stauerscheinungen kommt.

 

Die Verkehrslenkung Berlin hat den Antrag zum Anlass genommen, die Situation vor Ort zu begutachten. An zwei verschiedenen Nachmittagen konnte kein Rückstau festgestellt werden.

 

Eine Anfrage bei der örtlichen Polizeidirektion hat überdies ergeben, dass dort häufiger Verkehrskontrollen durchgeführt werden, um das zweispurige Rechtsabbiegen zu unterbinden, die Verkehrssituation also bekannt ist. Auch seitens der Polizei gibt es keine Erkenntnisse, die eine Verlängerung der Geltungsdauer des absoluten Haltverbots erforderlich machen würden.

 

Es müssten regelmäßig Behinderungen im Verkehrsfluss auftreten, die eine weitere Einschränkung des ruhenden Verkehrs rechtfertigen würden. Dies ist nicht der Fall, so dass die bestehende Regelung als ausreichend erachtet wird.“

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen