Drucksache - 1411/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.06.2015 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Budget der Berliner Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen aufgestockt wird.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich am 24.06.2015 mit der Bitte um Unterstützung an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt. Herr Staatssekretär Gerstle hat am 27.07.2015 geantwortet, dass er sich freue, dem Bezirk eine positive Rückmeldung geben zu können. Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 2. April 2015, so teilt er mit, wurden alle Bezirke über die jeweils vorgesehenen Bezirksplafonds für den Doppelhaushalt 2016/2017 unterrichtet, auf dessen Grundlage die Globalsummenzuweisung erfolgen soll. In der Anlage 3 zu diesem Schreiben ist ersichtlich, dass das Produktbudget für die Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, das in den Plafond eingeflossen ist, um 650 000 € erhöht wurde. Um auf die adäquate Verwendung dieser zusätzlichen Mittel in den Bezirkshaushalten zu dringen, hat Herr Gerstle ein Schreiben an alle Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeisterin respektive Finanzstadträtinnen und Finanzstadträte gesandt. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Die SE Finanzen hat mitgeteilt, dass es richtig ist, dass der Plafond der Bezirke um u.a. 650.000 € für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen aufgestockt wurde. Dieses Geld ist aber leider nicht produktscharf zugewiesen worden. Es gab von Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen weder eine Erhöhung des Zuweisungspreises noch eine Erhöhung der Mengen - beides Instrumente, um Mittel genau bei einem Produkt ankommen zu lassen.
SenFin hat mit Schreiben vom 22.04.2015 dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Rahmen der Globalsummenzuweisung für die Jahre 2016 und 2017 einen Transferanteil an den Produktsummenbudgets in Höhe von jeweils 517.837 € für Schuldner- und Insolvenzberatung berechnet. Im Rahmen der internen Budgetberechnung (Phase III) hat die SE Fin dem Amt für Soziales das von SenFin ausgewiesene Produktbudget normiert gegeben. Dies sieht keine Erhöhung von 2015 zu 2016 vor. Das Produktbudget beträgt nach Normierung 482.312 €. Im Haushaltsplan des Amtes für Soziales wurde dennoch für die Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung für die Jahre 2016 und 2017 der von Sen Fin ausgewiesene Transferanteil von gerundet 518.000 € eingestellt.
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