Auszug - Festsetzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE vom 11.08.2014 mit Deckblatt vom 21.01.2015 für das Grundstück Geisbergstraße 6-9, Ecke Welserstraße 14 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg   

 
 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1381/XIX Festsetzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE vom 11.08.2014 mit Deckblatt vom 21.01.2015 für das Grundstück Geisbergstraße 6-9, Ecke Welserstraße 14 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg


     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss


Mehrheitsbeschluss:

 

  1.    Der vorgelegte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE vom 11.08.2014 mit Deckblatt vom 21.01.2015 nebst Begründung und Abwägung (Anlage 2) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 3) zur Festsetzung des vorhrbenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE wird beschlossen.
  2.    Die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben Geisbergstraße 6-9, Ecke Welserstraße 14 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-40VE wird beschlossen.
  3.    Der abgeschlossenen Durchführungsvertrag (Anlage 4) und den Vorhabenplan (Anlage 5) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-40VE wird zur Kenntnis genommen..
 
 

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