Auszug - Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten
Mehrheitsbeschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 21 Abs. 1 Bez. VG wird die in der Anlage zur Drucksache genannte Personen in den Ausschuss für Bildung und Kultur als stellvertretende Bürgerdeputierte gewählt. |
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