Sehr
geehrter Herr Lüdecke,
anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage:
1. Hat
das Bezirksamt die Einführung der neuen Anwendungs-Software „OPEN-PROSOZ“ im
Sozialamt ausgewertet und
wenn ja,
welche Schlüsse hat das Bezirksamt daraus gezogen?
wenn
nein, bis wann ist damit zu rechnen?
Die
Umstellung der Fachsoftware im Sozialamt von Prosoz/S auf OPEN/Prosoz mit der
zum Jahresanfang 2009 begonnen wurde, dauert an. Bis zum heutigen Tag wurden 20
% des Fallbestandes aus Prosoz/S in OPEN/Prosoz übertragen. Endtermin für die
Übernahme der Bestandsfälle ist der 31.05.2009. Eine Auswertung der Einführung
ist insofern noch nicht gegeben.
Die
Umstellung wird von einer Projektgruppe begleitet, der neben Leitungskräften
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die Revision und der Personalrat
angehören, so dass auf allen Ebenen kurzfristige Problemlösungen erfolgen
können. Auswertungen finden regelmäßig im Rahmen dieser Projektgruppe statt,
eine Gesamtauswertung kann erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen.
2. Sind
durch die Computerumstellung auf die neue Software bereits Personalentlastungen
erkennbar und wenn ja, wie werden diese produktiv genutzt?
Wesentliches
Ziel der Einführung der neuen Software ist die qualitative Verbesserung der
Leistungsbearbeitung im SGB XII, im Asylbewerberleistungsgesetz und bei den
sonstigen Sozialleistungen. Möglicherweise wird als Nebeneffekt auch eine
Verringerung des Zeitaufwandes für den Einzelfall eintreten. Der Umfang einer
solchen Entlastung kann aber nicht bewertet werden.
3. Wie
wirkt sich die Notwendigkeit, jeden Sozialhilfevorgang auch dann erneut
eingeben zu müssen, wenn er bereits mit dem bisher verwendeten Programm erfasst
wurde, auf die Auszahlung der Grundsicherung im Alter und in den anderen
Bereichen der Sozialämter aus?
Die
Softwareumstellung hat keine Auswirkungen auf die Auszahlung der
Grundsicherung. In allen Leistungsbereichen müssen aber zeitweilige
Einschränkungen hingenommen werden. Dies sind vor allem eingeschränkte
Sprechzeiten und verlängerte Bearbeitungszeiten bei Anträgen. Den Bürgerinnen
und Bürgern stehen aber während der Schließwochen in dringenden Fällen die
Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter der Leistungsbereiche als
Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Die Sozialdienste des Amtes sind von den
zeitweisen Schließungen nicht betroffen und stehen für eine Beratung zur
Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen
Knut
Mildner- Spindler