Drucksache - DS/1140/III  

 
 
Betreff: Alternativen zum Halteverbot in der Oranienstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUstellv. Vorsteher
Verfasser:Müller, GötzBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.02.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
17.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen vertagt   
31.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen vertagt   
19.05.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es Alternativen zu dem in der Oranienstraße zwischen Heinrichplatz und Oranienplatz bestehenden absoluten Halteverbot gibt.

Der BVV soll bis zur März -Sitzung berichtet werden.

Das besondere Gewicht der Prüfung soll einerseits auf der Möglichkeit einer Parkraumbewirtschaftung und andererseits auf der Möglichkeit eines eingeschränkten Halteverbots mit Zusatzzeichen "Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei" liegen. Der Bericht soll die jeweils durchzuführenden Maßnahmen schrittweise erläutern und in umfassender Weise Aussagen zum möglichen zeitlichen Horizont der Einzelschritte enthalten. Auch soll der Bericht die haushaltsmäßigen sowie die personellen Auswirkungen enthalten.

Begründung:

Die ansässigen Gewerbetreibenden empfinden das derzeitige absolute Halteverbot als geschäftsschädigend: Es nimmt vor allem (potentiellen) Kunden die Möglichkeit vor dem Geschäft zur Erledigung von Einkäufen kurzfristig legal zu halten. Auch Lieferanten sind in der Ausübung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit durch die derzeitige Regelung behindert.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen.

 

 

 

UMV 31.03.09

Vertagt.

 

UMV 19.05.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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