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Drucksache - DS/0079/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt
wird ersucht, bei allen perspektivischen Vorhaben das Seniorenwohnhaus
Mehringplatz 5 betreffend dafür zu sorgen, dass auch weiterhin Seniorenwohnen
garantiert wird und die im Gebäude befindliche Seniorenfreizeitstätte erhalten
bleibt. Bei der Erarbeitung eines möglichen Verkaufskonzepts ist
die gegenwärtige Nutzungsbindung zu berücksichtigen und reine Kapitalverwertung
auszuschließen. Der BVV ist
in der März-Sitzung über den aktuellen Stand Bericht zu erstatten. Begründung: Es ist
erklärtes Ziel der BVV und des Bezirksamtes, für die im Haus Mehringplatz 5
wohnenden Seniorinnen und Senioren die derzeitigen Wohnbedingungen zu erhalten.
Da der Bezirk bei einer möglichen Veräußerung nur eine Stimme im
Liegenschaftsfonds besitzt, sollte im Vorfeld geklärt werden, dass die Nutzung
nicht verändert wird. Darüber
hinaus ist es notwendig, die im Haus befindliche Seniorenfreizeitstätte als
Kommunikations- und Begegnungsstätte und weiter offen zu halten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag DS/0079/III wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit und in den
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen (ff.) überwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Änderungsantrag zu DS/0079/III SeniorenInnenwohnhaus Mehringplatz 5 Das
Bezirksamt wird ersucht, bei allen perspektivischen Vorhaben das
Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 betreffend dafür zu sorgen, dass dort auch
weiterhin Seniorenwohnen garantiert wird und die im Gebäude befindliche
Seniorenfreizeitstätte erhalten bleibt.
Dazu wird das Bezirksamt beauftragt, bis April ein Konzept zu entwickeln, dass sowohl die gegenwärtige Nutzungsbindung beinhaltet als auch eine wirtschaftlich hinreichende Lösung für den Bezirk einschließt. Der BVV ist
in der März-Sitzung über den aktuellen Stand Bericht zu erstatten. Begründung
zum Änderungsantrag: Es ist erklärtes Ziel
der BVV und des Bezirksamts, für die im Haus Mehringplatz 5 wohnenden
Seniorinnen und Senioren die derzeitigen Wohnbedingungen zu erhalten. Hierzu
gilt es sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, auch solche, die von einem Verkauf
der Liegenschaft absehen. Denkbare Wege können von der Übertragung an einen
Träger im Rahmen einer Erbbaupacht (inkl. Nutzungsbindung und entfallende
buw-Kosten) bis hin zu einer wohl kalkulierten Übertragung ins Fachvermögen
reichen (hierfür wäre zunächst der Ausgang der Verhandlungen mit dem Senat über
die Neuausrichtung der Wertermittlung abzuwarten, Stichwort:
Verkehrswert/Wiederbeschaffungswert). Den zweiten Satz im
Ursprungsantrag, der ausschließlich einen möglichen Verkauf von Mehringplatz 5
behandelt, wollen wir dahin gehend erweitern, als dass für den Erhalt des
Hauses in seiner gegenwärtigen Form auch andere Optionen weiterhin offen
gehalten werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird ersucht, bei allen perspektivischen Vorhaben das
Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 betreffend dafür zu sorgen, dass dort auch
weiterhin Seniorenwohnen garantiert wird und die im Gebäude befindliche
Seniorenfreizeitstätte erhalten bleibt. Dazu wird das Bezirksamt beauftragt, bis April ein Konzept zu entwickeln, dass sowohl die gegenwärtige Nutzungsbindung beinhaltet als auch eine wirtschaftlich hinreichende Lösung für den Bezirk einschließt. Der BVV ist
in der März-Sitzung über den aktuellen Stand Bericht zu erstatten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage ! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. BVV
25.02.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
28.02.2007 mit der Drucksache-Nr. 0079 / III folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird
ersucht, bei allen perspektivischen Vorhaben das Seniorenwohnhaus Mehringplatz
5 betreffend dafür zu sorgen, dass dort auch weiterhin Seniorenwohnen
garantiert wird und die im Gebäude befindliche Seniorenfreizeitstätte erhalten
bleibt. Dazu wird das Bezirksamt beauftragt, bis April ein Konzept zu
entwickeln, das sowohl die gegenwärtige Nutzungsbindung beinhaltet als auch
eine wirtschaftlich hinreichende Lösung für den Bezirk einschließt. Hierzu wird berichtet: Es
wird auf den Zwischenbericht zur DS/0079/III verwiesen, den die BVV am 23.05.07 zur Kenntnis
genommen hat. Am 11.06.1975 schloss das Land Berlin, vertreten durch das
Bezirksamt Kreuzberg, mit der Neuen Heimat Berlin gemeinnützige
Wohnungsbaugesellschaft mbH einen Grundstücks-Leihvertrag über das Grundstück
in Berlin Kreuzberg, Mehringplatz 5, ab mit der Maßgabe, auf dem Grundstück ein
Seniorenwohnhaus zu errichten. Mit Wirkung vom 15.07.1977 wurde vom Bezirksamt Kreuzberg
mit der Wohnungsbaugesellschaft ein Generalmietvertrag über das auf dem
Grundstück errichtete Seniorenwohnhaus abgeschlossen. Der Generalmietvertrag
wurde mit Schreiben vom 03.06.2004 zum 31.12.2004 gegenüber der WIR
Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH als Rechtsnachfolgerin der Neuen Heimat
gekündigt. Die Liegenschaft wurde am 01.01.2007 vom Bezirk
zurückgenommen, nachdem die WIR Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH den mit
dem Land Berlin abgeschlossenen Leihvertrag zum 31.12.2006 kündigte. Die von der
Wohnungsbaugesellschaft aufgewendeten Eigenmittel für die Errichtung der
baulichen Anlagen (Seniorenwohnhaus) auf dem Grundstück in Höhe von 660.831,23 €
wurden gemäß § 14 des Leihvertrages nach Ablauf von zwei Wochen nach Rückgabe
des Leihgrundstücks, d.h. zum 15.01.2007 fällig. Auf Antrag
hat der Hauptausschuss die geleisteten Eigenmittel als außerplanmäßige Ausgaben
zugelassen und im Rahmen der Basiskorrektur 2007 dem Bezirk erstattet. Nach dem vom
Vermessungsamt erstellten Verkehrswertgutachten -Stichtag der
Verkehrswertermittlung 01.03.2007-wurden die Verkehrswerte a) unter Beibehaltung
der Nutzungsbindung als Seniorenwohnhaus b) ohne Nutzungsbindung ermittelt. Das Bezirksamt hatte
sich dafür entschieden, die Nutzungsbindung als Seniorenwohnhaus für einen
befristeten Zeitraum von 15 Jahren beizubehalten. Eine Beibehaltung der
Nutzungsbindung für diese Zeitdauer gibt den Mieterinnen und Mietern sowie
potentiellen Mietinteressenten Sicherheit. Nach einer gemeinsamen
Erörterung im März 2007 mit der Senatsverwaltung für Finanzen und Vertretern
des Liegenschaftsfonds Berlin zu den Bedingungen bzw. Varianten für einen
Verkauf durch den Liegenschaftsfonds Berlin hat sich das Bezirksamt für den
Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Veräußerung des Objektes durch
den Liegenschaftsfonds entschieden. Im September 2007 wurde
der Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Liegenschaftsfonds abgeschlossen. Ziel
war es auch, die bestehenden Schuldverpflichtungen durch den Verkaufserlös
abzulösen. Neuer Eigentümer Durch den
Liegenschaftsfonds Berlin wurde die Immobilie an die Global Home Real Estate
Verwaltungs GmbH verkauft. Der Kaufvertrag wurde von den Vertragsparteien
unterschrieben und am 05.06.2008 notariell beurkundet. Der Nutzen-Lastenwechsel
ist entsprechend dem abgeschlossenen Kaufvertrag nach erfolgter Überweisung des
Kaufpreises zum 01.11.2008 erfolgt. Finanzielle Situation Die
Schuldverpflichtungen bestanden gegenüber der Investitionsbank Berlin (IBB) 31.05.2008:
a) IBB Baudarlehen nominal 791.479,83 € 527.109,53 € *)
b) IBB Bundessondermittel nominal 635.024,52 € 422.913,49 € **)
c) IBB Bundessondermittel nominal 138.048,81 € 91.937,57 € ***)
d) IBB Aufwendungsdarlehen nominal 1.055.890,98 € 921.631,85 € ****)
1.963.592,44 €
"
v:shapes="_x0000_s1026"> *) bei Rückzahlung nach dem
31.05.2008 erhöhte sich dieser Betrag um 219,45 € Verwaltungskostenbeitrag für
jeden angefangenen Monat **) bei
Rückzahlung nach dem 31.05.2008 erhöhte sich dieser Betrag um 176,07 €
Verwaltungskostenbeitrag für jeden angefangenen Monat ***) bei Rückzahlung nach dem
31.05.2008 erhöhte sich dieser Betrag um 38,28 € Verwaltungskostenbeitrag für
jeden angefangenen Monat ****) bei
Rückzahlung nach dem 31.05.2008 erhöhte sich dieser Betrag um 372,38 € Verwaltungskostenbeitrag
für jeden angefangenen Monat sowie um 173,78 € Zinsen täglich x 15 Tage
(01.06.-15.06.2008) 2.606,70
€ gesamt 1.967.005,32
€ Die Überweisung des Gesamtbetrages zur Ablösung der Darlehen wurde im
Juni 2008 an die Investitionsbank Berlin veranlasst. Die Ablösung der Grundpfandrechte musste vertragsgemäß spätestens zum
Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises bei Verkauf erfolgt sein. Die
Kaufpreisfälligkeit war u.a. davon abhängig, dass dem Notar die
Löschungsunterlagen, mit denen das Kaufobjekt im Grundbuch lastenfrei gestellt
werden kann, auflagenfrei vorlagen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung im September 2008 der
beantragten Zulassung von außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe der abgelösten
Darlehenssumme zugestimmt. Letztendlich ist eine entsprechende Kaufsumme mit dem Verkauf erzielt
worden, um die geleisteten Schuldverpflichtungen daraus zu tilgen. Ein Überschuss aus dem Verkaufserlös verbleibt im Landeshaushalt, um
einen etwaigen negativen Saldo aus einem weiteren Verkauf (z.B. Objekt
Stallschreiberstraße) bis zu dessen Höhe auszugleichen. Seniorenfreizeitstätte Mit dem neuen Eigentümer des
Seniorenwohnhauses ist ein vorerst für ein Jahr befristeter Vertrag zur Nutzung
der im Hause befindlichen Freizeitstätte abgeschlossen worden. Die Einrichtung
ist mit der Vereinbarung kostenfrei überlassen worden; Verbrauchsmaterialien
sowie Reinigungskosten werden aus Mitteln des Sozialamtes finanziert. Darüber
hinaus stellt das Sozialamt entsprechendes Personal zur Verfügung; in der
Seniorenfreizeitstätte ist eine Altenpflegekraft eingesetzt. Es ist die
Absicht des Bezirksamtes, an einem alternativen Standort am Mehringplatz ein
interkulturelles, intergenerationelles Begegnungsangebot für SeniorInnen und
die Nachbarschaft zu schaffen, welches den Standort im Seniorenwohnhaus
ersetzt. Wir bitten, den
Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Im Rahmen der Basiskorrektur 2007
hat die Senatsverwaltung für Finanzen -II D-in ihrem Schreiben vom 15.04.2008
zur Abwicklung von Grundstücksleihverträgen zur Errichtung von
Seniorenwohnhäusern u.a. ausgeführt, dass im Zusammenhang mit der Abwicklung
der durch die Wohnungsbaugesellschaften gekündigten Leihverträge und einem
anschließenden Verkauf der Objekte seitens SenFin gegenüber den Bezirken die
grundsätzliche Zusage vorliegt, dass ein ggf. entstehender Fehlbetrag zwischen
den erzielten Verkaufserlösen und den Ablösungen der Forderungen der
Wohnungsbaugesellschaften -Eigenersatzmittel und Grundpfandrechte-über eine
Basiskorrektur ausgeglichen wird. Etwaige Defizite zwischen Verkaufserlös und
den zu befriedigenden Verbindlichkeiten, die aus einem Verkauf der Objekte mit
Nutzungsbindung resultieren, sind durch die Bezirke zu finanzieren. Im vorliegenden Fall ist der erzielte Kaufpreis ausreichend, um sowohl
die geleisteten Eigenersatzmittel als auch die Grundpfandrechte daraus zu
finanzieren. b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 27.01.2009 Dr. Schulz
Mildner-Spindler Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
BVV
25.02.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit, in
den Ausschuss Immobilienservice und Verwaltung und in den Ausschuss für Personal,
Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen. ImmoVerw 04.03.2009 Der
Ausschuss empfiehlt, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. PHI
24.03.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. BVV
25.03.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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