Drucksache - DS/0079/III  

 
 
Betreff: Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKE.PDSVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.01.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
01.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
13.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen vertagt   
27.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Entscheidung
04.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
05.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
24.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Ds0079_VzK SWH Mehringplatz 5  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen perspektivischen Vorhaben das Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 betreffend dafür zu sorgen, dass auch weiterhin Seniorenwohnen garantiert wird und die im Gebäude befindliche Seniorenfreizeitstätte erhalten bleibt.

Bei der Erarbeitung eines möglichen Verkaufskonzepts ist die gegenwärtige Nutzungsbindung zu berücksichtigen und reine Kapitalverwertung auszuschließen.

 

Der BVV ist in der März-Sitzung über den aktuellen Stand Bericht  zu erstatten.

 

 

Begründung:

 

Es ist erklärtes Ziel der BVV und des Bezirksamtes, für die im Haus Mehringplatz 5 wohnenden Seniorinnen und Senioren die derzeitigen Wohnbedingungen zu erhalten. Da der Bezirk bei einer möglichen Veräußerung nur eine Stimme im Liegenschaftsfonds besitzt, sollte im Vorfeld geklärt werden, dass die Nutzung nicht verändert wird.

Darüber hinaus ist es notwendig, die im Haus befindliche Seniorenfreizeitstätte als Kommunikations- und Begegnungsstätte und weiter offen zu halten.


Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Der Antrag DS/0079/III wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit und in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen (ff.) überwiesen.

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Änderungsantrag zu DS/0079/III

SeniorenInnenwohnhaus Mehringplatz 5

 

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen perspektivischen Vorhaben das Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 betreffend dafür zu sorgen, dass dort auch weiterhin Seniorenwohnen garantiert wird und die im Gebäude befindliche Seniorenfreizeitstätte erhalten bleibt.

Bei der Erarbeitung eines möglichen Verkaufskonzepts ist die gegenwärtige Nutzungsbindung zu berücksichtigen und reine Kapitalverwertung auszuschließen.

Dazu wird das Bezirksamt beauftragt, bis April ein Konzept zu entwickeln, dass sowohl die gegenwärtige Nutzungsbindung beinhaltet als auch eine wirtschaftlich hinreichende Lösung für den Bezirk einschließt.

 

Der BVV ist in der März-Sitzung über den aktuellen Stand Bericht zu erstatten.

 

 

Begründung zum Änderungsantrag:

Es ist erklärtes Ziel der BVV und des Bezirksamts, für die im Haus Mehringplatz 5 wohnenden Seniorinnen und Senioren die derzeitigen Wohnbedingungen zu erhalten. Hierzu gilt es sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, auch solche, die von einem Verkauf der Liegenschaft absehen. Denkbare Wege können von der Übertragung an einen Träger im Rahmen einer Erbbaupacht (inkl. Nutzungsbindung und entfallende buw-Kosten) bis hin zu einer wohl kalkulierten Übertragung ins Fachvermögen reichen (hierfür wäre zunächst der Ausgang der Verhandlungen mit dem Senat über die Neuausrichtung der Wertermittlung abzuwarten, Stichwort: Verkehrswert/Wiederbeschaffungswert).

Den zweiten Satz im Ursprungsantrag, der ausschließlich einen möglichen Verkauf von Mehringplatz 5 behandelt, wollen wir dahin gehend erweitern, als dass für den Erhalt des Hauses in seiner gegenwärtigen Form auch andere Optionen weiterhin offen gehalten werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen perspektivischen Vorhaben das Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 betreffend dafür zu sorgen, dass dort auch weiterhin Seniorenwohnen garantiert wird und die im Gebäude befindliche Seniorenfreizeitstätte erhalten bleibt.

Dazu wird das Bezirksamt beauftragt, bis April ein Konzept zu entwickeln, dass sowohl die gegenwärtige Nutzungsbindung beinhaltet als auch eine wirtschaftlich hinreichende Lösung für den Bezirk einschließt.

 

Der BVV ist in der März-Sitzung über den aktuellen Stand Bericht zu erstatten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.02.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.02.2007 mit der Drucksache-Nr. 0079 / III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen perspektivischen Vorhaben das Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 betreffend dafür zu sorgen, dass dort auch weiterhin Seniorenwohnen garantiert wird und die im Gebäude befindliche Seniorenfreizeitstätte erhalten bleibt. Dazu wird das Bezirksamt beauftragt, bis April ein Konzept zu entwickeln, das sowohl die gegenwärtige Nutzungsbindung beinhaltet als auch eine wirtschaftlich hinreichende Lösung für den Bezirk einschließt.

Hierzu wird berichtet:

Es wird auf den Zwischenbericht zur DS/0079/III verwiesen, den die BVV am

 

23.05.07 zur Kenntnis genommen hat.

Am 11.06.1975 schloss das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Kreuzberg, mit der Neuen Heimat Berlin gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH einen Grundstücks-Leihvertrag über das Grundstück in Berlin Kreuzberg, Mehringplatz 5, ab mit der Maßgabe, auf dem Grundstück ein Seniorenwohnhaus zu errichten.

Mit Wirkung vom 15.07.1977 wurde vom Bezirksamt Kreuzberg mit der Wohnungsbaugesellschaft ein Generalmietvertrag über das auf dem Grundstück errichtete Seniorenwohnhaus abgeschlossen.

Der Generalmietvertrag wurde mit Schreiben vom 03.06.2004 zum 31.12.2004 gegenüber der WIR Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH als Rechtsnachfolgerin der Neuen Heimat gekündigt.

Die Liegenschaft wurde am 01.01.2007 vom Bezirk zurückgenommen, nachdem die WIR Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH den mit dem Land Berlin abgeschlossenen Leihvertrag zum 31.12.2006 kündigte.

Die von der Wohnungsbaugesellschaft aufgewendeten Eigenmittel für die Errichtung der baulichen Anlagen (Seniorenwohnhaus) auf dem Grundstück in Höhe von 660.831,23 € wurden gemäß § 14 des Leihvertrages nach Ablauf von zwei Wochen nach Rückgabe des Leihgrundstücks, d.h. zum 15.01.2007 fällig.

Auf Antrag hat der Hauptausschuss die geleisteten Eigenmittel als außerplanmäßige Ausgaben zugelassen und im Rahmen der Basiskorrektur 2007 dem Bezirk erstattet.

Nach dem vom Vermessungsamt erstellten Verkehrswertgutachten -Stichtag der Verkehrswertermittlung 01.03.2007-wurden die Verkehrswerte

a) unter Beibehaltung der Nutzungsbindung als Seniorenwohnhaus b) ohne Nutzungsbindung

ermittelt.

Das Bezirksamt hatte sich dafür entschieden, die Nutzungsbindung als Seniorenwohnhaus für einen befristeten Zeitraum von 15 Jahren beizubehalten.

Eine Beibehaltung der Nutzungsbindung für diese Zeitdauer gibt den Mieterinnen und Mietern sowie potentiellen Mietinteressenten Sicherheit.

Nach einer gemeinsamen Erörterung im März 2007 mit der Senatsverwaltung für Finanzen und Vertretern des Liegenschaftsfonds Berlin zu den Bedingungen bzw. Varianten für einen Verkauf durch den Liegenschaftsfonds Berlin hat sich das Bezirksamt für den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Veräußerung des Objektes durch den Liegenschaftsfonds entschieden.

Im September 2007 wurde der Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Liegenschaftsfonds abgeschlossen. Ziel war es auch, die bestehenden Schuldverpflichtungen durch den Verkaufserlös abzulösen.

Neuer Eigentümer Durch den Liegenschaftsfonds Berlin wurde die Immobilie an die Global Home Real Estate Verwaltungs GmbH verkauft. Der Kaufvertrag wurde von den Vertragsparteien unterschrieben und am 05.06.2008 notariell beurkundet.

Der Nutzen-Lastenwechsel ist entsprechend dem abgeschlossenen Kaufvertrag nach erfolgter Überweisung des Kaufpreises zum 01.11.2008 erfolgt.

Finanzielle Situation Die Schuldverpflichtungen bestanden gegenüber der Investitionsbank Berlin (IBB)

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per <a href=31.05.2008: a) IBB Baudarlehen nominal 791.479,83 € 527.109,53 € *) b) IBB Bundessondermittel nominal 635.024,52 € 422.913,49 € **) c) IBB Bundessondermittel nominal 138.048,81 € 91.937,57 € ***) d) IBB Aufwendungsdarlehen nominal 1.055.890,98 € 921.631,85 € ****) 1.963.592,44 € " v:shapes="_x0000_s1026">

*)     bei Rückzahlung nach dem 31.05.2008 erhöhte sich dieser Betrag um 219,45 € Verwaltungskostenbeitrag für jeden angefangenen Monat

**)    bei Rückzahlung nach dem 31.05.2008 erhöhte sich dieser Betrag um 176,07 € Verwaltungskostenbeitrag für jeden angefangenen Monat

***) bei Rückzahlung nach dem 31.05.2008 erhöhte sich dieser Betrag um 38,28 € Verwaltungskostenbeitrag für jeden angefangenen Monat

****) bei Rückzahlung nach dem 31.05.2008 erhöhte sich dieser Betrag um 372,38 €

Verwaltungskostenbeitrag für jeden angefangenen Monat sowie um

173,78 € Zinsen täglich x 15 Tage (01.06.-15.06.2008)                                    2.606,70 €

 

gesamt            1.967.005,32 €

Die Überweisung des Gesamtbetrages zur Ablösung der Darlehen wurde im Juni 2008 an die Investitionsbank Berlin veranlasst.

Die Ablösung der Grundpfandrechte musste vertragsgemäß spätestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises bei Verkauf erfolgt sein. Die Kaufpreisfälligkeit war u.a. davon abhängig, dass dem Notar die Löschungsunterlagen, mit denen das Kaufobjekt im Grundbuch lastenfrei gestellt werden kann, auflagenfrei vorlagen.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung im September 2008 der beantragten Zulassung von außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe der abgelösten Darlehenssumme zugestimmt.

Letztendlich ist eine entsprechende Kaufsumme mit dem Verkauf erzielt worden, um die geleisteten Schuldverpflichtungen daraus zu tilgen.

Ein Überschuss aus dem Verkaufserlös verbleibt im Landeshaushalt, um einen etwaigen negativen Saldo aus einem weiteren Verkauf (z.B. Objekt Stallschreiberstraße) bis zu dessen Höhe auszugleichen.

Seniorenfreizeitstätte Mit dem neuen Eigentümer des Seniorenwohnhauses ist ein vorerst für ein Jahr befristeter Vertrag zur Nutzung der im Hause befindlichen Freizeitstätte abgeschlossen worden. Die Einrichtung ist mit der Vereinbarung kostenfrei überlassen worden; Verbrauchsmaterialien sowie Reinigungskosten werden aus Mitteln des Sozialamtes finanziert. Darüber hinaus stellt das Sozialamt entsprechendes Personal zur Verfügung; in der Seniorenfreizeitstätte ist eine Altenpflegekraft eingesetzt.

Es ist die Absicht des Bezirksamtes, an einem alternativen Standort am Mehringplatz ein interkulturelles, intergenerationelles Begegnungsangebot für SeniorInnen und die Nachbarschaft zu schaffen, welches den Standort im Seniorenwohnhaus ersetzt.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 1 BezVG

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Im Rahmen der Basiskorrektur 2007 hat die Senatsverwaltung für Finanzen -II D-in ihrem Schreiben vom 15.04.2008 zur Abwicklung von Grundstücksleihverträgen zur Errichtung von Seniorenwohnhäusern u.a. ausgeführt, dass im Zusammenhang mit der Abwicklung der durch die Wohnungsbaugesellschaften gekündigten Leihverträge und einem anschließenden Verkauf der Objekte seitens SenFin gegenüber den Bezirken die grundsätzliche Zusage vorliegt, dass ein ggf. entstehender Fehlbetrag zwischen den erzielten Verkaufserlösen und den Ablösungen der Forderungen der Wohnungsbaugesellschaften -Eigenersatzmittel und Grundpfandrechte-über eine Basiskorrektur ausgeglichen wird. Etwaige Defizite zwischen Verkaufserlös und den zu befriedigenden Verbindlichkeiten, die aus einem Verkauf der Objekte mit Nutzungsbindung resultieren, sind durch die Bezirke zu finanzieren.

Im vorliegenden Fall ist der erzielte Kaufpreis ausreichend, um sowohl die geleisteten Eigenersatzmittel als auch die Grundpfandrechte daraus zu finanzieren.

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

Berlin, den 27.01.2009

Dr. Schulz                                                                                        Mildner-Spindler

Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat

 

 

 

 

BVV 25.02.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit, in den Ausschuss Immobilienservice und Verwaltung und in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen.

 

ImmoVerw 04.03.2009

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 

PHI 24.03.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.03.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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