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Drucksache - DS/1146/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird gebeten, über den Rat der Bürgermeister parteienübergreifend
eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, die Empfehlungen von
Expertenkommissionen im Hinblick auf eine wissenschaftliche Ermittlung,
Neubemessung und Festsetzung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im
SGB II und XII vorzunehmen, in der die speziellen Kinderbedarfe berücksichtigt
werden. Ferner soll durch eine Öffnungsklausel im SGB II eine abweichende
Bedarfsbemessung im Einzelfall vor Ort möglich sein. Begründung: Die Antrag stellende Fraktion
verweist auf die Brisanz dieses Themas durch das Urteil des
Bundessozialgerichts von Mitte Januar 2009. Wer Kinder und Jugendliche als
gleichberechtigte Menschen betrachtet, muss sie auch finanziell
gleichberechtigt und angemessen ausstatten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss Beschäftigung und JobCenter überwiesen. Am
10.03.09 im JobcenterAusschuss mit Änderung folgende Empfehlung beschlossen: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird gebeten, gegebenenfalls über den Rat der Bürgermeister parteienübergreifend beim
Senat anzuregen, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, die
Empfehlungen von Expertenkommissionen im Hinblick auf eine wissenschaftliche
Ermittlung, Neubemessung und Festsetzung der Regelleistungen für Kinder und
Jugendliche im SGB II und XII vorzunehmen, in der die speziellen Kinderbedarfe
berücksichtigt werden. Ferner soll durch eine Öffnungsklausel im SGB II eine
abweichende Bedarfsbemessung im Einzelfall vor Ort möglich sein. BVV
25.03.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird gebeten, gegebenenfalls über den Rat der Bürgermeister parteienübergreifend beim
Senat anzuregen, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, die
Empfehlungen von Expertenkommissionen im Hinblick auf eine wissenschaftliche
Ermittlung, Neubemessung und Festsetzung der Regelleistungen für Kinder und
Jugendliche im SGB II und XII vorzunehmen, in der die speziellen Kinderbedarfe
berücksichtigt werden. Ferner soll durch eine Öffnungsklausel im SGB II eine
abweichende Bedarfsbemessung im Einzelfall vor Ort möglich sein. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text,
siehe Anlage Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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