Drucksache - DS/1135/III  

 
 
Betreff: Teileinziehung von öffentl. Straßenland in der Mittenwalder Straße zum Zweck des Car-Sharings
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
31.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

über

die Teileinziehung von öffentlichem Straßenland in der Mittenwalder Straße zum Zweck des Car-Sharings

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 03.02.2009 beschlossen:

 

1. die Teileinziehung einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche von ca. 24 m² des

Flurstücks 207/4 auf der Flur 2 im Ortsteil Kreuzberg, Mittenwalder Straße vor Nr. 30 (zwei

PKW-Stellplätze, siehe Anlage), zur Beschränkung auf einen bestimmten Benutzerkreis, hier

cambio Berlin CarSharing GmbH.

 

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme

einzubringen.

 

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und

Immobilienservice beauftragt.

 

A). Begründung:

Eins der verkehrspolitischen Ziele Berlins ist es, vor allem den Innenstadtbereich vom

Kraftfahrzeugverkehr zu entlasten. Hierzu können auch die Nutzer von CarSharing durch

Reduzierung des Fahrzeugbestandes und damit des Individualverkehrs beitragen.

Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um Parkgelegenheiten auf öffentlichem

Straßenland. Mit Wirkung der Teileinziehung wird die Benutzung der Straßenland- flächen nur

noch der cambio Berlin CarSharing GmbH gestattet, wodurch eine wechselseitige Nutzung von

Kraftfahrzeugen unter mehreren Verkehrsteilnehmern ermöglicht wird. Die Flächen werden zum

Austausch der Fahrzeuge zwischen den Verkehrsteilnehmern benötigt.

Die Teileinziehung soll Formen der gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen im Berliner

Stadtgebiet unterstützen und zur Verminderung des Kraftfahrzeugverkehrs mit der damit

einhergehenden Verminderung von Abgasen und Lärm dienen.

Die Straßenverkehrsbehörde teilte am 12.09.2008 mit, dass keine Bedenken hiergegen

bestehen.

 

B). Rechtsgrundlage:

§ 4 (1) Satz 3 Berliner Straßengesetz

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 03.02.2009

 

Dr. Franz Schulz                                                                                     Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

25.02.2009 BVV

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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