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Drucksache - DS/1040-1/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt sicher zu stellen, dass
die Vertretung des Bezirksamtes in der Spielplatzkommission weiterhin durch die
Abt. Jugend gewährleistet wird. Eine Übertragung dieser Aufgabe an eine
Institution außerhalb des Bezirksamtes wird von der BVV abgelehnt. Ferner soll die Geschäftsführung wie bisher bei der
Abteilung Jugend liegen. Ist dies nicht möglich, soll ersatzweise nach anderen
Lösungen gesucht werden. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der Antrag wird in den JHA und Ausschuss für Umwelt,
Verkehr, Wohnen ff. überwiesen. Ausschuss für Umwelt und Verkehr Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt sicher zu stellen, dass
die Vertretung des Bezirksamtes in der Spielplatzkommission weiterhin durch die
Abt. Jugend gewährleistet wird. Eine Übertragung dieser Aufgabe an eine
Institution außerhalb des Bezirksamtes wird von der BVV abgelehnt. Ferner soll die Geschäftsführung wie bisher bei der
Abteilung Jugend liegen. Ist dies nicht möglich, soll ersatzweise nach anderen
Lösungen gesucht werden. 25.02.09 BVV Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt sicher zu stellen, dass
die Vertretung des Bezirksamtes in der Spielplatzkommission weiterhin durch die
Abt. Jugend gewährleistet wird. Eine Übertragung dieser Aufgabe an eine
Institution außerhalb des Bezirksamtes wird von der BVV abgelehnt. Ferner soll die Geschäftsführung wie bisher bei der
Abteilung Jugend liegen. Ist dies nicht möglich, soll ersatzweise nach anderen
Lösungen gesucht werden. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache
wird überwiesen in den Ausschuss JHA. 05.01.2010 JHA Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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