Drucksache - DS/1139/III  

 
 
Betreff: Tagesmütter in Bedrängnis
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Noa, MiriamBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Drucksache zurückgezogenDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 19.03.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

1.                   eine Bezahlung der Tagesmütter auch über den 28.2. hinaus zu gewährleisten,

2.                   den Tagesmüttern unverzüglich die Neuberechnung ihrer Bezüge nach der seit 1.1.2009 veränderten Gesetzeslage mitzuteilen,

3.                   die neu berechneten Bezüge den Tagesmüttern auch unverzüglich auszuzahlen,

4.                   dafür Sorge zu tragen, dass die von der Senatsbildungsverwaltung den Bezirken zur Deckung der seit 1.1.2009 gesteigerten Ausgaben in der Tagespflege zusätzlich zur Verfügung gestellten 8 Mio. Euro unverzüglich ihrem Zwecke zugeführt werden,

5.                   die angeblich im Oktober bestellten 3er- bzw. 4er-Buggies den Tagesmüttern endlich zur Verfügung zu stellen.

 

Der BVV ist in der Märzsitzung Bericht zu erstatten.

 

 

Begründung:

 

Die Lage der Tagesmütter in unserem Bezirk, insbesondere im OT Kreuzberg, ist bereits seit längerer Zeit in vielen Punkten verbesserungsfähig.

Seit dem 1. Januar hat sich die Situation nun jedoch weiter verschärft. Zu diesem Datum trat die im Bund beschlossene Gesetzesänderung in Kraft, nach der Tagesmütter – bislang oft in einem der Scheinselbstständigkeit ähnlichen Beschäftigungsverhältnis – nun steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Innerhalb von drei Monaten müssen sich die Tagespflegepersonen unter Angabe ihres Verdienstes bei der Rentenversicherung an- bzw. ummelden. Dies ist in unserem Bezirk bislang jedoch unmöglich, da das Jugendamt es auch fast zwei Monate nach Jahreswechsel – im Gegensatz zu anderen Berliner Bezirken – noch nicht geschafft hat, die neuen gestaffelten Bezüge für jede Tagesmutter zu berechnen geschweige denn sie ihnen mitzuteilen und auszuzahlen. Dies führte zu der grotesken Situation, dass die Tagesmütter sich genötigt sahen zur Vermeidung zu hoher RV-Abgaben – mit denen bei Fristversäumnis zu rechnen wäre – eigene Formulare zu erstellen, in die das Juge  ndamt die neuen Bezüge eintragen sollte. Auch diese „Hilfestellung“ veranlasste das Jugendamt bislang nicht zu einer Steigerung seiner Bearbeitungsgeschwindigkeit, geschweige denn zur pflichtgemäßen Auszahlung.

Dass das Geld hierfür vorhanden ist, wird durch zusätzliche Mittel aus der Senatsverwaltung in Höhe von 8 Mio. € gewährleistet. 

Eine unverzügliche Lösung der Problemsituation ist für die Tagesmütter allerdings von höchster Wichtigkeit, da unter derart widrigen und ungewissen Bedingungen eine gewissenhafte und qualitativ hochwertige Arbeit nicht garantiert werden kann.

Sollte sich binnen der nächsten Wochen keine Lösung abzeichnen, oder sich gar die Drohung bewahrheiten, im März und April gratis arbeiten zu müssen, drohen die Tagesmütter – als ultima ratio und schweren Herzens – mit Streik.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen.

 

JHA 17.03.2009

 

Von Antragstellerin zurückgezogen.

 
 

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