Drucksache - DS/1085/III  

 
 
Betreff: Änderung der Zuflussregelung laut SGB II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Kustak, SusanneBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
10.02.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
01.12.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1085_VzK Zufluss SGB II  
1. Version vom 16.12.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB so zu ändern, dass eine Verrechnung zu viel oder zu wenig gezahlter Beiträge erst in den folgenden Monaten erfolgt.

 

 

Begründung:  

 

Die jetzt geltende Regelung, wonach alle Zahlungen, die dem ALG-II-Empfangenden in einem Monat zufließen rückwirkend für den laufenden Monat angerechnet werden, führt dazu, dass Bescheide rückwirkend geändert werden. Das führt bei den Betroffenen nicht nur zur Verärgerung wegen des rigiden Textes der Agentur („Sie haben zu Unrecht erhalten ...“), sondern es führt dazu, dass z.B. Rückzahlungen zu viel gezahlter Betriebskosten im laufenden Monat auf die schon gezahlten Kosten der Unterkunft angerechnet werden, und das zu viel gezahlte Geld zurückgefordert wird. Im früheren Recht nach BSHG erfolgten Verrechnungen durch das Sozialamt in den folgenden Monaten, so dass die Betroffenen nicht bereits erhaltenes Geld zurückzahlen mussten. Diese Regelung erneut einzuführen, wäre nicht nur gut im Interesses der Betroffenen, sondern würde auch den bürokratischen Aufwand einschränken.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für JC überwiesen.

 

 

JC AS 10.02.2009

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB so zu ändern, dass eine Verrechnung zu viel oder zu wenig gezahlter Beiträge erst in dem des Zahlungserhaltes folgenden Monat erfolgt.

 

25.02.2009 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB so zu ändern, dass eine Verrechnung zu viel oder zu wenig gezahlter Beiträge erst in dem des Zahlungserhaltes folgenden Monat erfolgt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Beschäftigung und Jobcenter überwiesen.

 

 

JC 01.12.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: