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Drucksache - DS/1085/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das Land
Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB so zu ändern,
dass eine Verrechnung zu viel oder zu wenig gezahlter Beiträge erst in den
folgenden Monaten erfolgt. Begründung: Die jetzt geltende Regelung, wonach
alle Zahlungen, die dem ALG-II-Empfangenden in einem Monat zufließen
rückwirkend für den laufenden Monat angerechnet werden, führt dazu, dass
Bescheide rückwirkend geändert werden. Das führt bei den Betroffenen nicht nur
zur Verärgerung wegen des rigiden Textes der Agentur („Sie haben zu Unrecht
erhalten ...“), sondern es führt dazu, dass z.B. Rückzahlungen zu viel
gezahlter Betriebskosten im laufenden Monat auf die schon gezahlten Kosten der
Unterkunft angerechnet werden, und das zu viel gezahlte Geld zurückgefordert
wird. Im früheren Recht nach BSHG erfolgten Verrechnungen durch das Sozialamt
in den folgenden Monaten, so dass die Betroffenen nicht bereits erhaltenes Geld
zurückzahlen mussten. Diese Regelung erneut einzuführen, wäre nicht nur gut im
Interesses der Betroffenen, sondern würde auch den bürokratischen Aufwand
einschränken. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für JC überwiesen. JC AS
10.02.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das Land
Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB so zu ändern,
dass eine Verrechnung zu viel oder zu wenig gezahlter Beiträge erst in dem des
Zahlungserhaltes folgenden Monat erfolgt. 25.02.2009
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird ersucht sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das Land
Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB so zu ändern,
dass eine Verrechnung zu viel oder zu wenig gezahlter Beiträge erst in dem des
Zahlungserhaltes folgenden Monat erfolgt. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Beschäftigung und Jobcenter
überwiesen. JC
01.12.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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