Drucksache - DS/1136/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 2-15 für die Grundstücke Kreutzigerstraße 2,3 und 4 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Kenntnisnahme der Auswertung und des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belan ge (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
03.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

! Die vollständige Textfassung steht Ihnen online

(http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/) zur Verfügung

und wird Ihnen auf Anfrage

(bezirksverordnetenversammlung@ba-fk.verwalt-berlin.de) digital zugesandt.

 

Die vollständige Druckfassung erhalten die Mitglieder der Fachausschüsse und die Fraktionsbüros.

 

 

25.02.2009 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

StadtBau 03.03.09

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.03.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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