Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1155/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
vom 17.02.2009 beschlossen: 1. die Teileinziehung von dem
öffentlichem Verkehr gewidmeten Flächen zur Beschränkung auf einen bestimmten Benutzerkreis, hier
SIXTI Car Club Berlin, für die Nutzung als Car-Sharing- PKW-Stellplätze, insgesamt 8
Standorte mit je einer Fläche von ca. 12 m² (siehe Anlage): 1. Richard-Sorge-Straße 69,
Friedrichshain 2. Gabriel-Max-Straße 21,
Friedrichshain 3. Helsingforser Straße 19,
Friedrichshain 4. Sonntagstraße 32 (Lenbachplatz),
Friedrichshain 5. Glasbläserallee gegenüber 2,
Friedrichshain 6. Baruther Straße 1, Kreuzberg 7. Gneisenaustraße 43
(Mittelpromenade), Kreuzberg 8. Manteuffelstraße 42, Kreuzberg 2. Bei der
Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. 3. Mit der Durchführung des
Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice beauftragt. A). Begründung: Eins der verkehrspolitischen Ziele
Berlins ist es, vor allem den Innenstadtbereich vom Kraftfahrzeugverkehr zu entlasten.
Hierzu können auch die Nutzer des Car-Sharings durch Reduzierung des Fahrzeugbestandes
und damit des Individualverkehrs beitragen. Bei den betroffenen Flächen handelt
es sich um Parkgelegenheiten auf öffentlichem Straßenland. Mit Wirkung der
Teileinziehung wird die Benutzung dieser Straßenland- flächen nur noch dem SIXTI Car Club Berlin
gestattet, wodurch eine wechselseitige Nutzung von Kraftfahrzeugen unter mehreren
Verkehrsteilnehmern ermöglicht wird. Die Flächen werden zum Austausch der Fahrzeuge zwischen den
einzelnen Verkehrsteilnehmern benötigt. Die Teileinziehung soll Formen der
gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen im Berliner Stadtgebiet unterstützen und zur
Verminderung des Kraftfahrzeugverkehrs mit der damit einhergehenden Verminderung von
Abgasen und Lärm dienen. Die Straßenverkehrsbehörde teilte am
17.12.2008 mit, dass die zuständigen Polizeiabschnitte und die Sachbearbeiter der Dir 5 ZA
/ VkD 2 keine Bedenken erheben. B). Rechtsgrundlage: § 4 (1) Satz 3 Berliner
Straßengesetz C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine Dr. Franz Schulz
Jutta
Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen. UMV
31.03.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen. BVV
29.04.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin