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Drucksache - DS/1006/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des Elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber die auf dem RFID-Chip gespeicherten Informationen selbsttätig - und nicht erst auf Nachfrage - anzuzeigen und sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dies gängiges Verfahren im Land Berlin wird.
Begründung:
Die BürgerInnen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten auf dem RFID-Chip des Elektronischen Reisepasses gespeichert sind. Die sinnvollste Gelegenheit, den BürgerInnen diese Daten zugänglich zu machen, ist der Vorgang der Übergabe eines neu ausgestellten Reisepasses. Wenn den Empfängern bei der Aushändigung diese Informationen selbsttätig angezeigt werden, können sie nicht nur die Korrektheit der Daten kontrollieren, sondern werden auch darauf aufmerksam gemacht, welche Daten legal oder auch missbräuchlich ausgelesen werden können. Dadurch wird nicht nur einer weit verbreiteten Unsicherheit Rechnung getragen, sondern auch der bewusste Umgang mit dieser Technologie von Seiten des Bürgers gefördert. Dieser Vorgang sollte verpflichtend zum Verfahren der Übergabe neuer Elektronischer Reisepässe gehören.
26.11.2008 BVV
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt überwiesen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des Elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber die auf dem RFID-Chip gespeicherten Informationen selbsttätig - und nicht erst auf Nachfrage - anzuzeigen und sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dies gängiges Verfahren im Land Berlin wird.
25.02.2009 BVV
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des Elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber die auf dem RFID-Chip gespeicherten Informationen selbsttätig - und nicht erst auf Nachfrage - anzuzeigen und sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dies gängiges Verfahren im Land Berlin wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt überwiesen.
Wi AS 09.12.10
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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