Drucksache - DS/1134/III  

 
 
Betreff: Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Gesundheit, Soziales und BeschäftigungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1134_VzB Wahl ea MA  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

über

Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

 

1. Herrn Sixto Lopez Fernandez

2. Frau Jolanta Sieranska

3. Paul Chmiela

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden mit Wirkung vom 01.03.2009 zu

ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden nach der Wahl von dem für die Abt.

Gesundheit, Soziales und Beschäftigung zuständigen Mitglied des Bezirksamtes

berufen.

 

A). Begründung:

Nach der "Allgemeinen Anweisung über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen

Bereich (Allg Anw EaD)" vom 08. August 1995 - Abl. Nr. 53, S. 4166 - soll der

Ehrenamtliche Dienst bei den Bezirksämtern von Berlin den Bürgern eine

Beteiligung an sozialen Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Selbstverwaltung

ermöglichen. Er hat eine ergänzende Funktion und soll die hauptamtliche Arbeit

nicht ersetzen, sondern die sozialen Angebote der Bezirksämter in den

Bereichen Soziales erweitern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden für die

Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

Herr Lopez Fernandez und Frau Sieranska arbeiten in der Migrantengruppe, Herr

Chmiela in einer Seniorenfreizeitstätte mit.

Sie haben ihre Bereitschaft erklärt, die ehrenamtliche Mitarbeit wahrzunehmen

und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Amt.

 

B). Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 1 Buchstabe c des BezVG

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Beim Kapitel 3930, Titel 412 01, stehen die Mittel für die Entschädigung

ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Verordnung zur

Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder, der

Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger

ehrenamtlich tätiger Personen zur Verfügung.

 

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

Berlin, den 03.02.2009

 

Dr. Schulz                                                                               K. Mildner-Spindler

Bezirksbürgermeister                                                          Bezirksstadtrat

 

 

25.02.2009 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

 

 

 
 

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