Mitwirkung von Schülern und Eltern in der Schule

ältere Schüler in der Schule

Die Schule bietet nicht nur Schülerinnen und Schülern sondern auch Eltern große Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Das im Berliner Schulgesetz verankerte Recht auf Mitbestimmung können die von ihrer Schule gewählten Schüler- und Elternvertreter auf vielfältige Weise einsetzen. Hier finden Sie alle Informationen zu den Aufgaben, Pflichten und Rechten für eine aktive Mitgestaltung an der Schule.

Mitwirkung von Schüler/-innen

Schülerinnen und Schüler wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele sowie der Gestaltung des Schulalltags durch die Schülervertretung aktiv mit. Die Schülervertreterungen nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und üben die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz Berlin, §§ 83-87 geregelt.

  • Mitwirkung der Schülervertretung

    Dieser Leitfaden informiert über die wichtigsten Aspekte, die Schülervertretungen für die Arbeit in der Schule und den schulischen Gremien wissen müssen. Beantwortet werden alle Fragen zur Schulkonferenz, zum Anhörungsrecht oder zur Schülervollversammlung. Der Leitfaden soll schulisches Engagement unterstützen und als Wegweiser für ein gute Zusammenarbeit mit Lehrerkräften, Eltern und Schulleitung dienen.

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  • Selbst. Bestimmt. Handbuch für Berliner Schülervertretungen

    Leitfaden vom Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung e.V. (DEVI)

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Landesschülerausschuss

Landesweit ist die Schülervertretung im Landesschülerausschuss organisiert. Dieser besteht aus je zwei Schülervertreter/-innen jedes Bezirks sowie zwei Schülervertretungen aus dem Bereich der Privatschulen. Das Gremium befasst sich mit den schulischen Interessen der Schüler gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Vorbereitung für die Arbeit im Landesschulbeirat. Der Landesschülerausschuss ist nicht nur Eure Interessenvertretung auf Berliner Ebene, sondern auch bei schulischen Fragen in Eurem Bezirk (BSA) hilfreich. Bei Fragen können sich Schüler/-innen jederzeit an den Landesschülerausschuss wenden.

Kontakt zum Landesschülerausschuss

Kontakt zum Schülerausschuss Berufliche Schulen

Mitwirkung von Eltern

Eine gute Schule lebt von engagierten und informierten Eltern. Als wichtige Bildungs- und Erziehungspartner können sich Elternvertretungen aktiv ins Schulleben einbringen, es mitgestalten und zum schulischen Erfolg ihrer Kinder beitragen.

  • Leitfaden für Elternvertreter an allgemeinbildenden Schulen

    Der Leitfaden informiert Elternvertretungen über Aufgaben, Pflichten und Rechte, die bei der Elternarbeit zu beachten sind. Sie erfahren, wie ein Elternabend organisiert wird, was eine Klassenkonferenz ist oder welche Aufgaben die Gesamtelternvertretung (GEV) hat. Als Elternvertretung haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit Lehrern und Schulleitung das schulische Klima entscheidend mitzugestalten.

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  • Guide for parent representatives at general education schools

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  • Leitfaden für Elternvertretungen an Oberstufenzentren

    Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil einer gut funktionierenden Schulgemeinschaft. Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es viele, von der Klassenelternvertretung über den Elternausschuss Berufliche Schulen bis zum Beirat Berufliche Schulen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen und sich in der Schule zu engagieren.

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  • Fortbildungen für Eltern und Elternvertretungen

    Mit unserer Unterstützung führen Berliner Eltern ehrenamtlich und kostenfrei Seminare, Vorträge und Workshops zu verschiedenen Themen rund ums Thema Elternvertretung durch. Dabei bauen wir auf langjährige Erfahrung in inner- und überschulischen Gremien. Zudem bilden wir uns in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) ständig fort.

    Dabei werden folgende Fragen behandelt:
    • Welche Funktion hat die Elternvertretung und wie wird sie gewählt?
    • Welche Aufgaben haben die Schulgremien und wie kann die Elternvertretung dort mitwirken?
    • Wie leite ich einen Elternabend oder eine Versammlung der Gesamtelternvertretung (GEV)?
    • Wie erreiche und motiviere ich möglichst viele Eltern?
    Wir unterstützen Sie auch gern praktisch vor Ort und
    • besuchen Sie in der Klasse, der GEV oder in anderen Gremien Ihrer Schule.
    • leiten Wahlen.
    • führen Seminare und Fortbildungen durch.

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage samt Themen-, Format- und Terminvorschlag an Ruby Mattig-Krone, Qualitätsbeauftragte für Berliner Schulen. Sie erreichen sie auch telefonisch unter +49 30 90227-5330.

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Kontakt zur OSZ-Elternvertretung

Schulförderverein

  • Leitfaden aus der Praxis für die Praxis

    Wenn Sie sich als Eltern aktiv in der Schule Ihrer Kinder engagieren wollen, ist der Schulförderverein ein erster Schritt. Hier können Sie nicht nur Kontakte zu anderen Eltern der Schule schließen, sondern sich auch gezielt für Schulprojekte und deren Umsetzung engagieren. Ein Schulförderverein kann zum Beispiel den Aufbau einer Schulbibliothek, die Gestaltung des Schulhofes oder sportliche Projekte der Schüler unterstützen.

    Aber was genau ist ein Schulförderverein und wie finanziert er sich? Diese Fragen beantwortet ein Leitfaden aus der Praxis für die Praxis, der von der Robert Bosch Stiftung herausgegeben wurde. Außerdem können Sie sich beim Landesverband Schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg beraten lassen oder Seminare zum Thema besuchen.

    Landesverband Schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e.V.

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Arbeitskreis "Eltern in der Inklusion"

  • Eltern in der Inklusion

    Das Thema Inklusion beschäftigt die Bildungslandschaft umfassend und ist ein zentrales Thema der täglichen Arbeit an unseren Schulen und vor allem mit unseren Schülerinnen und Schülern.

    Eine gelingende Inklusion ist nur dann realisierbar, wenn neben den Expertinnen und Experten in den Schulen und den Unterstützungssystemen vor allem auch die Eltern intensiv eingebunden werden. Dies gelingt bereits an vielen Stellen, oftmals fühlen sich Eltern jedoch unzureichend informiert oder zu wenig miteinbezogen, gerade bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

    Die vorliegende Handreichung entstand aus einem gemeinsamen Anliegen betroffener Eltern und der Schulaufsicht Spandau und versteht sich grundsätzlich als Empfehlung weiterer Handlungsschritte in der Entwicklung inklusiver Kulturen. Sie soll zudem die schulische Elternarbeit hinsichtlich einer angestrebten respektvollen Kommunikation und Partizipation stärken.

    PDF-Dokument (3.4 MB) - Stand: August 2021

Gruppe von Menschen im Seminar

Häufig gestellte Fragen zur Elternmitwirkung

Sie wollen sich in der Schule Ihres Kindes engagieren und das Schulleben aktiv mitgestalten? Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Mitwirkung in der Schule zusammengestellt. So können Sie sich einen Überblick verschaffen und sich über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und Elternrechte informieren. Weitere Informationen