Corona-Informationen zu Schule und Kita
Die Präsenzpflicht in den Berliner Schulen bleibt bis auf Weiteres aufgehoben, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen. Ab dem 22. Februar findet für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 Wechselunterricht ohne Präsenzpflicht statt. Im Unterricht gilt Maskenpflicht.
Die Kitas sind im Notbetrieb. Voraussetzung für Notbetreuung ist, dass Eltern einen systemrelevanten Berufe ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale/pädagogische Gründe vorliegen.
- Informationen zum Schulbetrieb | Informationen zu den Schnelltests für Lehrkräfte und Kitapersonal | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung | Informationen zu den Schnelltests für Lehrkräfte und Kitapersonal
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb (bis 15 Uhr) +49 30 90227-6600
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Häufig gestellte Fragen zur Elternmitwirkung

Sie wollen sich in der Schule Ihres Kindes engagieren und das Schulleben aktiv mitgestalten? Dann sind Sie hier richtig: Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Mitwirkung in der Schule zusammengestellt. So können Sie sich einen ersten kurzen Überblick verschaffen und sich über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und auch Elternrechte informieren.
Elternversammlung
Alle Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Jahrgangsstufe.
Für jedes Kind gibt es zwei Stimmen. Wenn nur ein Erziehungsberechtigter anwesend ist, hat dieser damit beide Stimmen. Übt ein Erziehungsberechtigter für mehr als zwei Schülerinnen oder Schüler in derselben Klasse das Erziehungsrecht aus, so kann er für diese höchstens vier Stimmen abgeben (Schulgesetz §89, Absatz 5).
Es werden zwei gleich berechtigte Klassenelternsprecher/-innen gewählt. Die beiden Kandidaten/-innen mit den meisten Stimmen sind gewählt.
Die Elternversammlung entscheidet, ob sie Stellvertreter/-innen wählen möchte und wenn ja, wie viele. Hierzu gibt es keine gesetzliche Aussage.
- Die Elternsprecher laden zu mindestens drei Elternversammlungen im Schuljahr in Absprache mit der Klassenleitung ein und schlagen die Tagesordnung vor.
- Die Elternsprecher sollten hier Themen aufgreifen, die für alle Eltern von Interesse sind. Referenten und Gäste können dazu eingeladen werden.
- Als Vertreter der Klasse nehmen Elternvertreter an den Sitzungen der Gesamtelternvertretung (GEV) teil und berichten anschließend den Eltern ihrer Klasse.
Dann verwirkt die Klasse ihr Recht auf Teilnahme an der Gesamtelternvertretung und hat keine Mitwirkungsrechte an weiteren schulischen Gremien.
Zur ersten Elternversammlung im neuen Schuljahr einer neu zusammengesetzten Klasse lädt die Klassenleitung ein (in Klasse 1 und 7 immer, teilweise auch in Klasse 5 und in JÜL-Klassen). Ansonsten laden immer die Elternsprecher ein – auch zur ersten Elternversammlung im neuen Schuljahr.
Da die Elternversammlung kein Gremium im schulgesetzlichen Sinne ist, besteht nur bei den Wahlen eine Protokollpflicht.
Dennoch macht es Sinn, Eltern, die nicht teilnehmen konnten, in Stichpunkten mitzuteilen, worüber in der Versammlung beraten und entschieden wurde.
Dann kann die Elternversammlung nach Ankündigung in der Tagesordnung eine Abwahl durch Neuwahl herbeiführen.
Es wird zunächst abgestimmt, ob eine Neuwahl stattfinden soll. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist dann neu gewählt. Der abzuwählenden Person sollte die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Klassenkonferenz
Eine Klassenkonferenz ist die Versammlung aller in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte und die in der Klasse tätigen pädagogischen Mitarbeiter/-innen, sowie die Vertreter/-innen der Eltern und Schüler.
Die Klassenkonferenz ist ein Gremium, deshalb müssen hierfür zwei gleich berechtigte Elternvertreter/-innen und mindestens zwei Stellvertreter/-innen gewählt werden.
Das können die Klassenelternsprecher/-innen sein, es können aber auch zwei andere Erziehungsberechtigte der Klasse gewählt werden.
- Eltern dürfen teilnehmen, wenn es sich um die Zusammenarbeit der einzelnen Schulbeteiligten untereinander oder Koordinierungen von Unterricht handelt.
- Eltern dürfen nicht an Klassenkonferenzen teilnehmen, wenn es um Versetzung, Zeugnisse, Abschlüsse und Förderprognosen geht.
- Bei Ordnungsmaßnahmen nur, wenn die betroffenen Eltern und Schüler dies wünschen.
Gesamtelternvertretung (GEV)
Die zwei gewählten Klassenelternsprecher/-innen sind Mitglieder der Gesamtelternvertretung der Schule.
Das heißt, die Gesamtelternvertretung setzt sich aus allen Elternvertretern aller Klassen zusammen.
- alle zwei Jahre vier Mitglieder für die Schulkonferenz und
- jährlich je zwei Vertreter für die Gesamtkonferenz, die Gesamtschülerkonferenz, die Fachkonferenzen und den Bezirkselternausschuss gewählt.
In gleicher Zahl können Stellvertreter/-innen gewählt werden.
Sie vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule und informiert sich über wichtige schulische Angelegenheiten, tauscht sich darüber aus und unterstützt die Schulleitung bei der Weitergabe aller wichtigen Informationen an die Eltern.
Die in weiterführende Gremien (Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Gesamtschülervertretung, Fachkonferenzen und Bezirkselternausschuss) gewählten Vertreter/-innen berichten von den jeweiligen Sitzungen auf der Gesamtelternvertretung.
Schulkonferenz
- die Schulleitung,
- vier Elternvertreter/-innen,
- vier Vertreter-/innen der Gesamtkonferenz (das können Lehrkräfte und Erzieher-/innen sein) sowie
- ein externes Mitglied, falls eins gewählt worden ist, die Schulkonferenz.
Zwei Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassen haben mit beratender Stimme Rederecht.
An den Oberschulen kommen die vier Schülervertreter/-innen dazu.
Die Schulkonferenz ist das höchste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule und berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
- Einige Entscheidungen müssen mit einer 2/3-Mehrheit abgestimmt werden (z.B. Schulprogramm, Aufnahmekriterien, Umfang der Hausaufgaben).
- Für andere Entscheidungen (z.B. Schüleraustausch, Verhaltensregeln, Unterrichtsbeginn) reicht eine einfache Mehrheit (Schulgesetz § 76 Absatz 1 und 2).
Wichtig hierbei ist, dass die Mehrheit nur mit den stimmberechtigten (nicht anwesenden) Mitgliedern der Schulkonferenz hergestellt werden kann.
Bezirksgremien
Dem Bezirkselternausschuss gehören je zwei Elternvertreter/-innen pro Schule an.
Die Elternvertreter/-innen, die die Schule dann im Bezirkselternausschuss vertreten, werden vorher in der GEV gewählt.
Der Bezirkselternausschuss nimmt die Interessen aller Eltern im Bezirk wahr und bereitet die Arbeit im Bezirksschulbeirat (BSB) vor.
Alle zwei Jahre werden je zwölf Mitglieder in den Bezirksschulrat (BSB), zwei Mitglieder in den Landeselternausschuss (LEA) und ein Mitglied in den Landeschulbeirat (LSB) gewählt.
Der Bezirksschulbeirat setzt sich paritätisch aus je 12 Eltern, Schülern und Lehrkräften zusammen und berät das Bezirksamt zu schulischen Fragen.
Berliner Landesebene
Je zwei Vertreter jedes Bezirks vertreten die schulischen Interessen der Eltern auf Landesebene.
Je ein Vertreter jedes Bezirks aus der Eltern-, Lehrer- und Schülerschaft beraten gemeinsam mit Vertretern aus verschiedenen Bildungsträgern die Senatsbildungsverwaltung, tauschen Informationen aus und beraten untereinander.
Allgemeine Hinweise und Informationen
Innerhalb der Schule endet ein Amt durch Niederlegung des Amtes, durch Abwahl oder mit Ablauf der Zugehörigkeit des Kindes zur jeweiligen Schule.
Ja, am Ende des Schuljahres, in dem mein Kind volljährig wurde. Dann endet auch die Funktion als Elternsprecher/-in der Klasse.
Jeder Schulbeteiligte – also auch die Eltern – hat das Recht auf Einsicht in die Gremienprotokolle.
Nur an die Mitglieder des Gremiums, für das das Protokoll erstellt wurde. Eine zusammenfassende Information kann aber auch an die Schulgemeinde verteilt werden.
Erziehungs- und Sorgeberechtigte haben das Recht, Einblick in die Schülerakte des eigenen Kindes zu nehmen.
Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind die Schulinspektionsberichte im Schulporträt jeder einzelnen Schule zu finden:
Schulverzeichnis
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Stadtplan
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Mehr Infos
- Mitwirkung von Eltern und Schülern an der Schule Informationen und Materialien
Gremien und Mitwirkung in der Schule
- Grafische Darstellung (PDF)