Betriebspraktika der Berliner Schule

Schüler im Labor zum Betriebspraktikum

Betriebspraktika sind schulische Veranstaltungen, die der Förderung der Schülerinnen und Schüler im Sinne von § 4 Abs. 7 und § 5 Abs. 2 des Schulgesetzes dienen. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen dabei einen Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt.

Das Betriebspraktikum ermöglicht Schülerinnen und Schülern, einen Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt zu gewinnen. Eine große Zahl Berliner Betriebe und Einrichtungen stellt für die ca. 40.000 Teilnehmer pro Schuljahr Praktikumsplätze zur Verfügung.

Zentrales Bezugsfach ist das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik. Das Betriebspraktikum ist für alle Schulformen ausser Gymnasien verpflichtend und findet meist in der Jahrgangsstufe 9 statt, es kann aber auch in den anderen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I durchgeführt werden.

  • Betriebspraktikum für Schüler der Integrierten Sekundarschule
    Für Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschulen findet das Betriebspraktikum im Rahmen des Unterrichts im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) statt. Die inhaltlichen Ziele sind im Rahmenlehrplan Wirtschaft-Arbeit-Technik festgelegt. Daher ist die Teilnahme verpflichtend.
  • Betriebspraktikum für Schüler der Gymnasien
    Für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien ist die Teilnahme freiwillig.
  • Betriebspraktikum für Schüler mit dem Förderschwerpunkt “Lernen”
    Schülerinnen und Schüler von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt können ebenfalls von der Klassenstufe 7 an Betriebspraktika durchführen. Die inhaltlichen Ziele sind im Rahmenplan für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen festgelegt.
  • Praktikumsort Berlin
    Betriebspraktika können nur im Land Berlin oder – sofern die betreuenden Lehrkräfte die Betreuung dort ohne Ersatz von Kosten übernehmen – in den an Berlin angrenzenden Kreisen mit den eingeschlossenen kreisfreien Städten durchgeführt werden.
  • Organisation Betriebspraktikum
    Bei Fragen zu Inhalten und zur Organisation von Betriebspraktika wenden Sie sich bitte an den Koordinator oder die Koordinatorin für das Betriebspraktikums an der Schule.

Die Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote vom
11. Januar 2012 regeln den rechtlichen Rahmen für alle Praktika und andere Formen des Praxislernens, die in der Berliner Schule für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I durchgeführt werden.

  • Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote

    PDF-Dokument (492.6 kB)

  • Vereinbarung über die Durchführung eines Betriebspraktikums

    Anlage 1

    DOC-Dokument (104.5 kB)

Schulpraktika während eines lehramtsbezogenen Studiums

Seit dem Wintersemester 2004/2005 erfolgt die lehramtsbezogene Ausbildung an den Berliner Universitäten in gestuften, modularisierten Studiengängen, die mit den Hochschulabschlüssen Bachelor und Master enden.

Im Rahmen dieser Studiengänge sind auch schulpraktische Studien abzuleisten, in die Praktika an Schulen einbezogen sind.