BV Behrendt begründet den Antrag. Ziel ist es, dass sich Asylsuchende so kurz wie möglich in Sammelstellen aufhalten und menschenwürdig untergebracht werden. BzStR Engelmann stellt fest, dass der Antrag die Problemlage richtig beschreibt und verdeutlicht das eigentliche Kernproblem, vor allem das Fehlen von Unterbringungskapazitäten auf Landes- und Bezirksebene. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:
Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zeitnah eine gesamtstädtische Lösung für die (Erst-)Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge, die alle Bezirke mit einbezieht, entwickelt wird.
Dabei soll durch den Senat sichergestellt werden, dass
a) Unterkünfte in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität
zur Verfügung gestellt werden;
b) bei der Ausstattung, Größe und Lage von
Gemeinschaftseinrichtungen die Bedürfnisse der Bewohner/-innen
sowie die Gegebenheiten des sozialen Umfeldes beachtet werden.
c) das zuständige Bezirksamt bei der Planung/Eröffnung neuer
Einrichtungen oder der Erweiterung bestehender Einrichtungen
beteiligt wird;
d) die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird und
den Bezirken die dafür entstehenden Kosten (z. B. Impfkosten,
Schulinfrastrukturkosten) als Ist-Kosten außerhalb der Kosten-
Leistungsrechnung (KLR) erstattet werden.