Drucksache - 0446/4  

 
 
Betreff: Ladezone Giesebrechtstraße 4
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Kaas Elias/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2012 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
29.01.2013 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2013 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, eine Ladezone für den entstehenden Supermarkt in der Giesebrechtstr. 4 am Meyerinckplatz nicht genehmigen zu müssen, da bei dem genehmigten Lieferverkehr von 5-8 Lieferfahrzeugen wöchentlich eine Ladezone nicht notwendig ist.

 

Der BVV ist bis zum 31. März 2013 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat im Dezember 2012 die Anwälte des Antragstellers dahingehend informiert, dass nach den aktuell vorliegenden Lieferzahlen von 5 bis 8 Anlieferungen pro Woche die Voraussetzungen für die Anordnung einer Ladezone nicht vorliegen. Ladezonen werden grundsätzlich nicht vorsorglich, sondern erst bei Vorliegen eines tatsächlichen Erfordernisses angeordnet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                        Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat


 

 
 

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