Drucksache - 0446/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, eine Ladezone für den entstehenden Supermarkt in der Giesebrechtstr. 4 am Meyerinckplatz nicht genehmigen zu müssen, da bei dem genehmigten Lieferverkehr von 5-8 Lieferfahrzeugen wöchentlich eine Ladezone nicht notwendig ist.
Der BVV ist bis zum 31. März 2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat im Dezember 2012 die Anwälte des Antragstellers dahingehend informiert, dass nach den aktuell vorliegenden Lieferzahlen von 5 bis 8 Anlieferungen pro Woche die Voraussetzungen für die Anordnung einer Ladezone nicht vorliegen. Ladezonen werden grundsätzlich nicht vorsorglich, sondern erst bei Vorliegen eines tatsächlichen Erfordernisses angeordnet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |