Drucksache - 0455/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zeitnah eine gesamtstädtische Lösung für die (Erst-) Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge, die alle Bezirke mit einbezieht, entwickelt wird.
Dabei soll durch den Senat sichergestellt werden, dass a) Unterkünfte in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität zur Verfügung gestellt werden; b) bei der Ausstattung, Größe und Lage von Gemeinschaftseinrichtungen die Bedürfnisse der Bewohner/-innen sowie die Gegebenheiten des sozialen Umfeldes beachtet werden; c) das zuständige Bezirksamt bei der Planung/Eröffnung neuer Einrichtungen beteiligt wird; d) die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird und den Bezirken die dafür entstehenden Kosten (z.B. Impfkosten, Schulinfrastruktur) als Ist-Kosten außerhalb der Kostenleistungsrechnung (KLR) erstattet werden.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 0196/4 wurde die aktuelle Situation der Unterbringung von Flüchtlingen ausführlich dargestellt. Hier wurde darauf hingewiesen, dass die Unterbringung, Leistungsgewährung und Betreuung von Flüchtlingen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) unterliegt. Gemäß dem AZG (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) vom 02.10.1958 in der Fassung vom 22.07.1996 ist nach § 4 in Verbindung mit der Anlage Nr. 14, (11), (16) die Errichtung, Betrieb und Belegung von Erstaufnahmeeinrichtungen für den genannten Personenkreis zentrale Aufgabe der Senatsverwaltung, die durch das LAGeSo wahrgenommen wird.
Die Arbeitsbeziehung zwischen den Bezirken und dem LAGeSo ist in der Rahmenvereinbarung zur Berliner Unterbringungsleitstelle zwischen den Bezirksämtern von Berlin und der Abteilung VI des Landesamtes für Gesundheit und Soziales geregelt. Das LAGeSo kündigte diese Vereinbahrung zum 31.12.2013. Eine überregionale Arbeitsgruppe, in der die Bezirke vertreten sind wurde installiert um eine gemeinsame neue Vereinbahrung zu entwickeln. Die Bezirke sollen auch künftig bei der Wahl der Standorte beteiligt werden.
Die RdB-Vorlage R-235/2013 (Konzept zur gesamtstädtischen Unterbringungssteuerung in Berlin) sieht die Einbeziehung aller Bezirke bei der Schaffung von Unterbringungsplätzen vor. Angestrebt wird eine paritätische Verteilung im Verhältnis zur Bevölkerungszahl. Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden den Bezirken über den Z-Teil zur Verfügung gestellt. Mit Basiskorrektur am Jahresende wird die Zuweisung an die Höhe der tatsächlichen Ausgaben angepasst. Mehraufwendungen, die den Bezirken durch Schülerzahlsteigerungen entstehen werden im Zuge der Nachbudgetierung ausgeglichen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für einzelne unerwartete Sachverhalte einen Antrag auf Basiskorrektur zu stellen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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