Drucksache - 0517/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, Möglichkeiten für den Einsatz von Quick-Response-Codes ("QR-Codes") im Bezirk zu prüfen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen und direkten Auskunftsservice zu ermöglichen.
Die Prüfung soll die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung von QR-Codes durch das Bezirksamt beinhalten sowie mögliche Anwendungsbereiche aufzeigen.
Das Ergebnis der Prüfung soll der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 31. Mai 2013 vorgelegt werden."
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Ein Quick-Response-Code (QR-Code) ist eine grafische, verschlüsselte Darstellung von zumeist Internetlinks. Der Vorteil für den Nutzer besteht darin, dass der Link nicht abgetippt werden muss, sondern lediglich mit einer Smartphone-Kamera gescannt wird, um direkt auf die Webseite zu gelangen. Hierfür wird nur eine Scansoftware benötigt. Ein QR-Codes lässt sich im Internet schnell und kostenlos generieren.
Teilweise werden die QR-Codes bereits vom Bezirksamt genutzt. Zum Beispiel verweisen die Freiwilligenagentur und die Ehrenamtsbörse mittels eines QR-Code auf die bezirkliche Ehrenamtsseite. Auch das Deckblatt des aktuellen Seniorenprogramms enthält einen QR-Code. In der aktuellen Bezirksbroschüre Charlottenburg-Wilmersdorf sind z. Bsp. auf den Seiten 52, 70 und 74 QR-Codes abgedruckt, welche auf die Bezirksamtsseite sowie auf Stolpersteine und Gedenktafeln verweisen.
Da das Bezirksamt die QR-Codes bereits verwendet, wird die Bezirksverordnetenversammlung gebeten, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister
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