Drucksache - 0440/4  

 
 
Betreff: Aufwertung des Bundesplatzes VI, Tempo 30 nachts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Dr. Vandrey/Kaas Elias/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2012 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
29.01.2013 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2013 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der zuständigen Senatsverwaltung - analog zur kürzlich eingeführten Regelung in der Detmolder Straße - auch für die Verlängerung Wexstraße die Ausweisung von Tempo 30 für die Nachtstunden zu beantragen.

Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Mit Schreiben vom 12. März 2013 hat sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Der zuständige Staatssekretär antwortete am 29. April 2013 wie folgt:

"Hinsichtlich des Beschlusses der BVV, sich in der Wexstraße für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Nachtstunden einzusetzen, muss ich zu meinem Bedauern auf die fehlende Antragsberechtigung hinweisen.

Gemäß dem verwaltungsrechtlichen Grundsatz zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen nur unmittelbar von verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen betroffene Anwohner entsprechende Anträge auf verkehrliche Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingten Immissionen bei den Straßenverkehrsbehörden stellen.

Abschließend möchte ich Sie unterrichten, dass derzeit der VLB keine entsprechenden Anträge von Anwohnern der Wexstraße vorliegen."

 

Diese rechtliche Sichtweise, die eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der aufgestellten Forderung verhindert, bedauert das Bezirksamt, bittet aber dennoch darum, den BVV-Beschluss damit als erledigt zu betrachten.


 

 
 

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