Drucksache - 0447/4  

 
 
Betreff: Elektrogeräte sammeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Kaas Elias/Wieland/Drews 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2012 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
23.01.2013 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2013 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV beschließt:

2

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 25.10.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

"Das Bezirksamt möge prüfen, ob auf Bezirksgrundstücken in der Nähe der Rathäuser und anderer geeigneter öffentlicher Gebäude Wertstofftonnen zur Aufnahme von Elektrokleingeräten aufgestellt werden können.

 

Sollte die Prüfung positiv ausfallen, sind Aufstell- und Entsorgungsverträge mit geeigneten öffentlichen Entsorgungsbetrieben abzuschließen. Die Standorte sind ausreichend auszuschildern und öffentlichkeitswirksam zu bewerben. Der Bezirk ist ausreichend am Rohstoffgewinn der Wertstoffverwertung zu beteiligen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten."

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Im Rahmen der Prüfung des Beschlusses konnte das Bezirksamt der BSR lediglich den Parkplatz Alt-Lietzow 11 Ecke Arcostraße 2-4 als möglichen Aufstellungsort für eine "BSR eBox" vorschlagen. Jedoch wurde dieser durch einen Mitarbeiter der BSR im Rahmen einer Besichtigung vor Ort als ungeeignet eingestuft, da der Parkplatz nur über eine Einfahrt verfügt, sodass das Fahrzeug zum Verlassen des Grundstücks rückwärts fahren müsste. Aus Sicherheitsgründen ist dies den Entsorgungsfahrzeugen der BSR zur Containerentleerung jedoch nicht gestattet.

 

Für eine straßenseitige Abfuhr bestünde zwar in der Straße Alt-Lietzow an besagter Stelle ein Parkverbot, jedoch würde das Entsorgungsfahrzeug der BSR während des Be- und Entladens die schmale Straße blockieren. Zur Aufstellung der Container wäre ein Versatz der Zaunelemente als auch die Fällung bzw. der Rückschnitt von/an

7-8 Bäumen erforderlich, um für den Kranausleger einen ausreichenden "Luftraum" zu schaffen. Diese Vorgaben hält das Bezirksamt für nicht umsetzbar.

 

 

 

Auf der Suche nach einem Alternativstandort wurde anschließend der sogenannte. Postparkplatz geprüft, auf dem jedoch auch ein Rückwärtsfahren des Entsorgungsfahrzeugs erforderlich wäre. Darüber hinaus wäre dieser Containerstandort nach Auffassung des BSR-Mitarbeiters zu abgelegen und zu wenig frequentiert.

 

Abschließend anzumerken ist, dass die BSR zwar grundsätzlich die unentgeltliche Aufstellung von Sammelcontainern für Elektrokleingeräte (sog. "BSR eBox") anbietet, die entsprechenden Vertragsmodalitäten jedoch keine - wie von der BVV gewünschte -  Beteiligung am Rohstoffgewinn der Wertstoffverwertung vorsehen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeister

 

 


 

 
 

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