Drucksache - 0520/4  

 
 
Betreff: Umwelt und Oeynhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten / Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Pabst/Schlosser/Cieschinger 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2013 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Untersuchungen hat die Abteilung Umwelt im Zusammenhang mit der geplanten Aufstellung des B-Planes IX-205-a für das Gelände der Kleingartenkolonie Oeynhausen in den vergangenen 5 Jahren vorgenommen, und welche Ergebnisse wurden ermittelt?
     
  2. Hat die Abteilung Umwelt, nachdem die Pläne der Lorac bzw. der Groth-Gruppe bekannt wurden, die gegenüber dem aktuell geltenden Baunutzungsplan 1958/1960 erweiterten Eingriffe in die Umwelt bewertet, und zu welchem Ergebnis führte diese Bewertung?
     
  3. Welche seltene, gefährdete bzw. schützenswerte Flora und Fauna wurde auf dem Gelände vorgefunden und welche Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt zu ergreifen, um den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes an dieser Stelle Genüge zu tun?
     
  4. Ist die Mitteilung des Baustadtrates in der Einwohnerversammlung zur Kolonie Oeynhausen, er werde das B-Plan-Verfahren für den zu bebauenden Teil der Kolonie nach § 13a BauGB durchführen, mit der Stadträtin für Umwelt abgesprochen und findet sie ihre Zustimmung?

 

 

Beantwortung Frau BzStR'in Jantzen:

 

Sehr geehrte Vorsteherin, Herr Schlosser, sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht hat sich die am Fenster sitzende Fraktion darüber informiert, welche Hebel eigentlich umwelt- und naturschutzrechtliche Belange in so einem Verfahren haben. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass wir möglichst viele der Kleingärten in Oeynhausen und anderswo erhalten wollen, aber zu meinem Bedauern und ich denke auch zu Ihrem Bedauern, bietet das Umwelt- und Naturschutzrecht und die Beachtung dieser Belange im B-Plan-Verfahren nicht den Hebel, den wir uns alle wünschen. Sie können nämlich weder damit Baurecht noch die Fehler, die bei Oeynhausen in der Planung und Nichtfestsetzung des B-Plans in der Vergangenheit gemacht worden, aushebeln und diese Hoffnung sollte man auch nicht wecken.

Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Weder das Umwelt- und Naturschutzamt noch die Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt oder die damalige Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt haben Untersuchungen im Zusammenhang mit der "geplanten Aufstellung des B-Planes IX-205a für das Gelände der Kleingartenkolonie Oeynhausen"  durchgeführt oder in Auftrag gegeben und das aus folgenden Gründen:

 

Untersuchungen/Gutachten o. ä. zur Umweltsituation im Rahmen von B-Planverfahren werden in der Regel vom Stadtentwicklungsamt als für das Planverfahren zuständige Behörde durchgeführt oder an Gutachter vergeben. Diese sind dann Bestandteil des Planverfahrens mit all seinen Verfahrensschritten und führen zu entsprechenden Festsetzungen bzw. finden Eingang in die Ausformulierung der Planungsziele und -überlegungen sowie den Abwägungsprozess. Letztlich sind sie auch Gegenstand der Beschlussfassung sowie der Rechtsprüfung. Ich möchte nur noch kurz erwähnen, dass das Umwelt- und Naturschutzamt außer für Bodenuntersuchungen schon seit einigen Jahren keine Gutachtenmittel zur Verfügung hat, selbst wenn wir gewollt hätten, hätten wir es nicht in Auftrag geben können.

Das B-Planverfahren IX-205-a hatte die Festsetzung von Dauer-Kleingärten zum Zweck. Dafür waren  aktuelle vertiefte Erhebungen oder Untersuchungen, z. B. in Arteninventar oder die Folge für das  Klima, nicht erforderlich, weil es ja um die Festsetzung von Kleingarten ging, die jetzt auch in der Nutzung schon drauf sind.

Es wurden selbstverständlich in den Planverfahren auf der Basis vorhandener verfügbarer Daten, z. B. im  Umweltatlas und von Fachgesetzen Ermittlungen der Umweltbelange vorgenommen. Die damaligen Untersuchungen ergaben erwartungsgemäß im wesentlichen, dass die bestandsorientierten Festsetzungen, also Kleingartengelände, keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen.

 

Zu 2.

Nein, weder die genannte Abteilung noch das Umwelt- und Naturschutzamt  haben eine derartige Bewertung vorgenommen, ob es durch die Beschlussfassung der BVV 50 % als Kleingarten und damit unversiegelt zu belassen und 50 % Bebauung gegenüber des jetzigen Baurecht 100 % bebauen zu dürfen. Erweiterte Eingriffe oder andere Auswirkungen auf die Natur und Umweltschutz gäbe. Diese werden im Rahmen von B-Planverfahren zu gegebener Zeit bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgenommen. Eine seriöse Aussage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht.

 

Zu 3.

Da es diese Bestandsaufnahme von Flora und Fauna bisher nicht gab, können wir dazu keine Aussagen treffen. Also, Probeschätzung und natürlich hab ich mein Amt gefragt, was ist da zu erwarten. Es ist eher nicht zu erwarten, dass wir eine Tierart oder eine Pflanze finden, die tatsächlich verhindern könnte, dass hier gebaut werden kann. In der Regel können zumindest die Pflanzen, das haben wir bei dem Kriegerbaudenkmal in der Bestandsaufnahme ja gesehen und erfahren, vor allem im Umweltausschuss umgesetzt werden. Es können Vorkehrungen an den neuen Gebäuden getroffen werden, so dass das auch nicht zu einer Behinderung sozusagen führen könnte.

 

In dem nun bevorstehenden Planverfahren werden jedoch nach Rücksprache mit dem Kollegen Schulte die erforderlichen Untersuchungen in Auftrag zu geben sein und Bestandteil des Planverfahrens mit allen Verfahrens- Ermittlungs-, Prüfungs-  und Abwägungsschritten werden.

 

zu 4.

Eine Detailabstimmung hat mit dem Kollegen Schulte nicht stattgefunden, als es darum ging, ob es ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 12 oder 13 a ist.

Ich hatte jedoch - im Einklang mit den Wünschen der Mehrheit der BVV im Vorfeld - erhebliche Bedenken gegen eine Lösung auf dem Befreiungswege und mich für eine sorgfältige Ermittlung und Aufbereitung der Umweltbelange durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgesprochen. Die entscheidende Frage ist aus meiner Sicht, ob die Umweltbelange im weiteren Verfahren angemessen geprüft und berücksichtigt werden und weniger dann die Frage des gewählten Verfahrens. Das ist auch im Planverfahren nach § 13 a notwendig und wird nach Rücksprache mit meinem Kollegen Schulte auch durchgeführt. Was mir und uns noch im Weiteren wichtig ist, dass wenn gebaut werden sollte, wird dann natürlich ökologische Anforderung an das Bauvorhaben selber gestellt werden. Die soziale Belange wurden hier schon diskutiert, das es stadtverträglich ist und als Beispiel sei nur genannt: energetisches Bauen. Die Frage der Baustoffe und Regenwasserbewirtschaftung, wozu es hier ja in diesem Hause auch schon einen Antrag und eine Beschlussfassung gibt. Also da, denke ich, werden auch von den Grünen, vielleicht auch noch von den anderen Fraktionen, wenn sich das Verfahren dann so entwickelt, je nach dem, wie es sich entwickelt, bestimmt noch Anträge kommen, welche Anforderungen dann an das Bauverfahren noch zu richten sind und zu der Frage, was ist nach 12 und 13 a dann auch abzuprüfen und zu berücksichtigen, wird meines Wissens im nächsten Stadtentwicklungsausschuss debattiert und informiert werden und da kann dann über die Einzelheiten auch noch gesprochen werden.

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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