Drucksache - 0449/4  

 
 
Betreff: Mindestlohn von 8.50 Euro für alle beim Land Berlin Beschäftigten sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2012 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
24.01.2013 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2013 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Arbeit

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 21.02.2013 beschlossen:

 

1.        Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen in der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Ziele des "Landesmindestlohngesetzes" (vgl. Drucksache 17/0228 vom 14.03.2012) ausnahmslos und ohne zeitliche Verzögerung umgesetzt werden.

2.        Auch Arbeitssuchende, die sozialversicherungspflichtig für das Land Berlin mittel- oder unmittelbar beschäftigt sind, sollen einen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses gegenüber dem Senator für Finanzen eingesetzt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben von Herrn Staatsekretärs Feiler vom 10.05.2013 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Naumann

Bezirksbürgermeister                                                                                                                     


 

Schreiben des Staatssekretärs der Senatsverwaltung für Finanzen:

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

 

Herr Senator Nussbaum hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

 

Mein Haus hat in einer Stellungnahme zu einem Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (rote Nummer 0424 A) eines Mindestlohngesetzes für das Land Berlin dem Hauptausschuss berichtet, dass bereits jetzt der den unmittelbaren Landesbediensteten in der niedrigsten Entgeltgruppe gezahlte Lohn über dem geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro liegt. Wegen ihrer Zugehörigkeit zur Berliner Verwaltung trifft das ebenso auf die nicht rechtsfähigen Einheiten des Landes zu.

 

Auch bei den Anstalten des öffentlichen Rechts liegt der niedrigste Stundenlohn über diesem Betrag. Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Stiftungen des öffentlichen Rechts liegen mir keine detaillierten Angaben vor. Ich gehe aber davon aus, dass es keinen Unterschied zu den Anstalten des öffentlichen Rechts gibt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Feiler


 

 
 

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